Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 7 (7.1903)
- Date
- 1903-07-01
- Page
- Seite 7 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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7 schaftlicher Hinsicht ist heute wohl darüber kein Wort zu verlieren, dass die progressive Steuer allein der Gerechtigkeit entspricht. Vollständige Steuerfreiheit für die mittellosen, Entlastung der wirtschaftlich schwachen und stärkere Belastung der wirtschaftlich starken Elemente — diese Prinzipien dürften in ihrer Richtigkeit heutzutage wohl kaum mehr angezweifelt werden. Allein auch der praktische Erfolg ist ein überraschend schöner. Während auf mehr als 300 Steuerträger in früheren Jahren zwischen 40 und 50 Rekurse entfielen, sind im letzten Jahre im ganzen 10 Steuerrekurse an den engeren Vorstand und ein Steuerrekurs an die letzte Instanz (verstärkter Vorstand) überreicht worden. Wiewohl diese Steuerreform anfänglich von den durch dieselbe härter betroffenen wohlhabenden Gemeindemitgliedern naturgemäss nicht mit Enthusiasmus begrüsst wurde, kann heute, wie ich glaube, mit Fug und Recht behauptet werden, dass auch die früheren Opponenten sich mit derselben befreundet haben. Bietet derselbe doch jedem die Gewähr, dass er, wenn er nur will, nicht der — sei es unbewussten, sei es vermeintlichen — Willkür der Umlagskommission und der übergeordneten Instanzen ausgesetzt ist, und es kann jeder von vorneherein seinen statutarischen Kultussteuersatz selbst bestimmen. Die obige für unsere Gemeinde statuierte Steuerskala wurde selbstverständlich unter Berücksichtigung der in unserer Gemeinde gegebenen tatsächlichen Verhältnisse (durchschnittliches Jahreserfordernis, Anzahl der Steuerträger, und durchschnittliches Einkommen derselben) aufgestellt. Sie braucht daher nicht allgemein gütig zu sein. Allein das Prinzip, welches unsere Steuerreform beherrscht, ist jedesfalls geeignet, vorbildlich zu sein für die Reform der Kultussteuer in allen übrigen Gemeinden. In dieser Richtung darf unsere Kultusgemeinde für sich das Verdienst in Anspruch nehmen, auf diesem Gebiete bahnbrechend gewirkt zu haben, und dieses Verdienst gebührt in erster Linie unserem Rechnungsführer Herrn Alois Soudek, welcher sich als geistiger Urheber dieser Steuerreform um unsere Gemeinde wohlverdient gemacht hat. Reichenberg, den 3. Juli 1903. Dr. Wilhelm Schnürmacher. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Die jüngst erflossene Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, mit welcher die Beschwerde des Gemeinderates Orel gegen die Gewährung einer Subvention für den katholischen Schulverein durch den Wiener Gemeinderat zurückgewiesen wurde, hat ein