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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-07-01 · 7 (7.1903) · p. Seite 5

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
7 (7.1903)
Date
1903-07-01
Page
Seite 5 (sequence 8)
Language
German
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5 gemeinde bereits erfüllt erscheinen, ja mehr noch, dass auch das Prinzip der Progression des Perzentsatzes bei uns durchgeführt ist. Die von der k. k. Statthalterei in Prag mit Erlass vom 28. December 1901, Z. 248.553, genehmigten abgeänderten Statuten unserer Kultusgemeinde besagen diesbezüglich folgendes: „Jedes Mitglied der Kultusgemeinde ist berechtigt, dem Kultusgemeindevorstande bis spätestens einen Monat vor dem Steuerjahre, daher bis spätestens Ende November einen Nachweis der ihm (für das letzte Jahr) vorgeschriebenen staatlichen Personaleinkommensteuer vorzulegen; es wird sodann von der Umlagekommission in die diesem Nachweise entsprechende Einkommensteuerstufe eingereiht." Den übrigen Gemeindemitgliedern wird von der Umlagekommission ihre Einkommensteuerstufe schätzungsweise festgesetzt. Die Kultussteuer beträgt jährlich bei einem Einkommen von mehr als bis einschliesslich Perzent K K K 1. Stufe . . . 1.200 1.500 5 0-33 2. » . . 1.500 2.000 10 0'50 3. » . . 2.000 3.000 20 0-67 4. » . . 3.000 4.000 30 0*75 5. » . . 4.000 5.000 40 0-80 6. >5 . . 5.000 6.000 50 0-83 7. H . . 6.000 7.000 60 0-86 8. »! . . 7.000 8.000 70 0-88 9. V) . . 8.000 9.000 85 0-94 10. )1 . . 9.000 10.000 100 roo 11. n . . 10.000 12.000 130 1-08 12. »? . . 12.000 14.000 160 1-14 13. « . . 14.000 16.000 190 1-19 14. n . . 16.000 18.000 220 1-22 15. » . . 18.000 20.000 250 1-25 16. f> . . 20.000 24.000 300 T25 17. n . . 24.000 28.000 350 1-25 18. n . . 28.000 32.000 400 1-25 19. n . . 32.000 36.000 450 1 25 20. M . . 36.000 40.000 500 1.25 Bei einem Einkommen von über 40.000 K steigen die Stufen um je 8000 K und die Steuer um je 100 K bis zum Maximum von je 1000 K, es sei denn, dass die Staatsbehörde für die Dauer eines etwaigen ausserordentlichen Bedürfnisses ein höheres Ausmass der Kultusbeiträge bewilligt hat. Die der Steuerskala als letzte Kolonne beigefügten (in den Statuten nicht angeführten) Ziffern stellen den Perzentsatz der Kultussteuer im Verhältnis zu dem Einkommen dar, und aus den-

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