Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 6 (6.1903)
- Date
- 1903-06-01
- Page
- Seite 24 (sequence 28)
- Language
- German
- Belongs to
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24 hat, sofort einen fixen Perzentsatz als Richtschnur pro foro interno bestimmen und diesen auch bekanntgeben sollen. Dieser Perzentsatz hätte relativ hoch sein können Jedenfalls wäre dadurch die Willkür beseitigt und dem einzelnen Steuerträger die Möglichkeit gegeben, im Falle zu hoher Besteuerung seine Personaleinkommensteuer- Vorschreibung vorzuzeigen, resp. freiwillig einen Vermögensnachweis zu erstatten. Allerdings rechnen wir mit der ehrlichen Fatierung seitens unserer Glaubensgenossen und wir haben auch genügende Anhaltspunkte dafür, dass im Grossen und Ganzen — und darauf kommt es schliesslich nur an — auch ehrlich fatiert wird. Nach Ausnahmsfällen soll man nicht generalisieren. Aber gerade die Wiener Kultusgemeinde dürfte sich auch heute nicht auf den Standpunkt der inkorrekten Fatierung stellen, um die Fixierung eines bestimmten Perzentsatzes als unmöglich hinzustellen; war sie doch selbst laut ihrem Ansuchen an das Finanzministerium gewillt, die Personaleinkommensteuer als Basis anzunehmen. Der Hinweis auf die eventuellen Austritte im Falle zu hoher Besteuerung ist ganz hinfällig, denn die aus Steuergründen veranlassten Uebertritte wären sicherlich kaum nennenswerth und erfolgen als Vorwand für die Taufe übrigens auch heute schon. Jedenfalls ist der heutige ganz willkürliche Einschätzungsmodus ebenso unwürdig als auf die Dauer unhaltbar, umsomehr als man mit einem bekanntgegebenen Perzentsatz sicherlich eine weit grössere Steuer hereinbringen würde, während heute die vermögendsten Glaubensgenossen, ferner Rentner, Aerzte, Advokaten etc. auf Kosten des Mittelstandes, speziell des Kaufmannstandes, unverhältnismässig geschont werden. Ohne uns in Details einzulassen, die unglaubliche Resultate erweisen würden, kann wohl behauptet werden, dass es den tatsächlichen Verhältnissen keineswegs entspiechen dürfte, wenn unter den zirka 800 jüdischen Advokaten in Wien sich nur 12 befinden sollen, die K 200 und mehr an Kultussteuer zahlen können, d. h. ein Einkommen aus Beruf und Vermögen von zirka K 30 000 und mehr besitzen. Und dasselbe gilt hinsichtlich der Aerzte, von denen sich ebenfalls nur 12 in der Liste der Höherbesteuerten befinden. Es fehlen bezeichnender Weise die beschäftigtsten jüdischen Spezialisten, trotzdem es bekanntermassen darunter solche gibt, die K 50.000, K 100.000 und darüber Einkommen haben. Eine Kultussteuer von K 200 wird aber bei Kaufleuten *chon bei einem Einkommen von zirka 30.000 tatsächlich eingehoben. Wir wollen und können nicht untersuchen, ob aus der zirka 150.000 Seelen umschliessenden Wiener jüdischen Bevölkerung wirklich nur 14.000 Steuerträger bei Berücksichtigung des Minimalsatzes von K 20 herangezogen werden können und ob es trotz der hohen Einhebungskosten nicht opportun erscheinen sollte, auch jene Glaubensgenossen heranzuziehen, die angeblich bereit wären, K 10 zu zahlen und deren es — wie oft behauptet wird — eine grosse Menge geben soll. Wir