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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-06-01 · 6 (6.1903) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
6 (6.1903)
Date
1903-06-01
Page
Seite 4 (sequence 8)
Language
German
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4 Hetzereien die Leidenschaften bis zur Siedehitze gesteigert werden und dass gewalttätige Ausbrüche des Judenhasses auch dann unvermeidlich wären, wenn die Behörden in Galizien ihre Pflicht voll und ganz erfüllen würden. Ob dies unter der Verwaltung des Grafen Pininski geschehen ist, überlassen wir der Beurteilung unserer Leser, welche ja die Berichte unserer „Monatschrift" über galizische Vorgänge aufmerksam verfolgt haben. Wir können nur wünschen, dass die dringenden Vorstellungen, die wir bei den Zentralbehörden erhoben haben, sorgfältige Beachtung finden. Das Kischenewer Judengemetzel. Immer grauenhafter lauten die Details, die über das Blutbad in Kischenew bekannt werden. Aber selbst die entsetzlichsten Taten jener bessarabisch-orthodoxen Scheusale verschwinden gegenüber der Haltung der russischen Behörden, deren Organe planmassig die Juden in ihrer Selbstverteidigung verhinderten. Wehrlosen Opfern gleich wurden die Kischenewer Juden den reissenden Bestien von den russischen Behörden absichtlich ausgeliefert. Man fasst es kaum, dass die zivilisierten Mächte Europas sich noch im Vorjahre beflecken konnten, als sie in Gemeinschaft mit jenem Barbarenreich den Chinesen „Kultur" lehren wollten. Wahrlich die chinesischen Boxer könnten von den russischen Kosaken und Polizisten noch manches lernen, denn sicherlich wird es in den chinesischen Schaaren nicht wie bei einem russischen Regimente vorkommen können, dass ein christlicher Soldat Schulter an Schulter mit dem jüdischen Kameraden kämpft, ihn aber zu Hause mit Weib und Kind abschlachtet. W ie es mit der Genfer Konvention in einem Kriege mit jenen russischen Barbaren bestellt sein wird, darüber lassen die an wehrlosen Weibern und Kindern verübten Greuel keinen Zweifel aufkommen. 1 >en Beschönigungen des Ministers Plehwe wird auch das naivste Gemüt ebenso wenig Glauben schenken wie allen anderen amtlichen russischen Enunziationen. Wer die Tätigkeit und die Macht der russischen Justiz- und Administrativbehörden kennt, weiss zur Genüge, dass sie von den grausamsten Disziplinarstrafen Gebrauch zu machen wissen, wenn sie sich Euhe verschaffen wollen. Harmlose Studentinnen und strikende Arbeiter werden mit der Knute ausgepeitscht, während von 127 der scheusslichsten Mordtaten angeklagten Individuen 119 bereits freigesprochen und nur der Rest zu geringen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Wenn je die Knute als Abschreckung und Strafe am Platze war, so war es diesen Scheusalen gegenüber, die erfahrungsgemäss nur dadurch in Zaum gehalten werden können.

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