Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 5 (5.1903)
- Date
- 1903-05-01
- Page
- Seite 23 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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23 kannten Männern ermordet worden sei. Da die hiesige Gegend für Kitualmordmärchen ein sehr fruchtbarer Boden ist, wurden die wahnwitzigsten Schauergeschichten erzählt. Von der Sache erfuhr die Gendarmerie, welche sofort dem Gerichte die Anzeige erstattete. Die Gerichtskommission erschien in Hronow, um den Tatbestand aufzunehmen, erfuhr aber, dass an der ganzen Geschichte kein wahres Wort sei. # * * In unserer Nummer vom November 1902 haben wir bereits mitgeteilt, dass das k. k. Landesgericht in Troppau die Dienstmagd Maria Hanel, die gegen ihren Dienstgeber Leopold Adler in Jägerndorf die verleumderische Beschuldigung erhoben hatte, dass er durch Schnittwunden an den Füssen ihr Blut abzuzapfen versuchte, wegen falscher Zeugenaussage und Verbreitung beunruhigenderGerüchte zu vier Monaten Kerkers verurtheilt hat. Der alldeutsche Abgeordnete Franko Stein hat vor einiger Zeit eine diesbezügliche Interpellation an den Ministerpräsidenten eingebracht, in der offenbaren Absicht, den lügnerischen Angaben der Maria Hanel weitere Verbreitung zu verschaffen. Diese Absicht ist in der Sitzung des x^bgeordnetenhauses vom 21. April d. J. durch die Beantwortung der Interpellation seitens des Ministerpräsidenten Dr. v. Koerber durchkreuzt worden. Der Minister gab bekannt, dass aus Anlass dieser Beschuldigung eine eingehende und umfassende Untersuchung stattgefunden hat, welche ergab, dass die Beschuldigung jeder Grundlage entbehrte. Marie Hanel, welche sich anlässlich ihrer wiederholten Einvernehmungen fortwährend in Widersprüche verwickelte und deren Aussage auch mit den Angaben ihrer Mitbediensteten in keiner Weise übereinstimmte, wies zwar an den Fusssohlen verschiedene Verletzungen auf, aus denen aber nach Aussage der Sachverständigen höchstens einige Tropfen Blut geflossen sein können, so dass die Verletzungen zu einer Blutentnahme ganz ungeeignet waren. Ueberdies sei es ausgeschlossen, dass die Verletzungen der Marie Hanel von dritter Hand zugefügt worden seien. Die Erhebungen haben auch zweifellos ergeben, dass Marie Hanel sich die Verletzungen selbst beigebracht hat, und zwar wahrscheinlich aus Hass gegen ihren D i e n s t g e b e r, der ihr den Dienst gekündigt hatte und dem sie Unannehmlichkeiten bereiten wollte. Gegen Marie Hanel wurde deshalb auch auf Grund des eidrückenden Beweismaterials wegen falscher Zeugenaussage, Verbreitung eines falschen, beunruhigenden Gerüchtes und wegen Ehrenbeleidigung die Anklage erhoben, und sie wurde auch zu vier Monaten Kerkers verurtheilt, welche Strafe die Genannte bereits abbüsst. * * *