Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 4 (4.1903)
- Date
- 1903-04-01
- Page
- Seite 44 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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u gen illusorisch machten: Brünn, Znaim, Ol mutz, Xeu- * t a d t, I g 1 a u vertrieben im Jahre 1454 die Juden mit unerhörter Grausamkeit: als Motiv der Ausweisung wird ganz pauschaliter „Verderbnis und Beschwerung" angegeben! Erst im XVI. Jahrhundert öffneten sich den Juden wieder die Tore dieser Städte. Ferdinand I. trug den Städten die Einlassung der Juden zu den Jahres- und Wochenmärkten auf, und ebenso wohlwollend zeigte sich der Landesgubernator Kardinal Dietrichstein der Judenschaft gewogen. Er stand immer auf der Seite des „armseligen Völkleins", wie er selbst die Juden nannte, und bemühte sich, von ihnen alle Bedrückung fernzuhalten. Doch die Städte Olmütz, Brünn, Znaim, Iglau usw. reichen gegen sein humanes Patent vom 20. Dezember 1635 (der Wortlaut ist bei Müller mitgeteilt) ein ausführliches Schreiben ein, in dem sie auf die Austreibungspatente von 1454 hinweisen, die deshalb erfolgt seien, weil das „verderbliche Judengeschmeisse" den Christen so unendlich vielen Schaden zugefügt habe! Als Ferdinand III. und sein Nachfolger die Judenprivilegien bestätigte, protestierten die Städte wiederum gegen die mildere Behandlung der Juden, die sich „ganz unschuldig und lambelfromm" stellen. Die Beschuldigungen, die bei dieser Gelegenheit gegen sie erhoben werden, lesen sich heute nicht ohne humoristischen Beiklang: es wird gegen sie eingewendet, dass sie „Pfeffer, Gewürznelken mit Staub und Sand mengen" oder „sehen gesottene oder gekochte Gewürze unter die neuen Waren mischen" und dadurch die Bürger „sambt ihren Ehefrauen" betrügen. Ferner, dass sie „geringe mährische Tücher auf das Herrlichste pressen". „Wenn man's aber nur etliche Tage oder Wochen getragen hat, kommt der grobe Faden herfür." Kurz: „Einen Juden kieken (reichen) nicht zehn christliche Aufseher," um zu verhindern, dass er „nicht gleichwohl dabei seine Fallaciam exerciere." Wie alle anderen Bevölkerungsklassen hatten auch die mährischen Juden durch den dreissigj ährigen Krieg vielfach gelitten: man konnte ihnen nicht verzeihen, dass sie während* des Krieges kaufend und tauschend von Lager zu Lager gezogen waren, und dass durch ihre Hände die Beute sowohl der katholischen als der protestantischen Heere gegangen war. Diese Kampfstellung gegen die Juden, in deren Front wiederum die mährischen Städte standen, dauerte bis ins XVIII. Jahrhundert hinein. Nur gegen Entrichtung einer Leibmaut und gegen erhöhte Marktgebühren wurden die Juden im Weichbilde dieser Städte geduldet. Wir besitzen eine Engabe des Kammerprokurators Joh. Eustaeh Becker, die aus dem Jahre 1712 datiert ist: dieses Schriftstück atmet unversöhnlichen Hass gegen die Juden und versteigt sich zu der Beschuldigung, dass „dieses in allen Wincklen angestellte und herum vagirende Volkh in die Länder Pest und Contagion hineinbringt". In einem Gesuch vom 31. Januar 1722 verteidigen sich die Juden gegen die erhobenen Anschuldigungen und führen gegen die Bedrückungen seitens der Städte Klage. Von den materiellen Opfern, die diese mährischen Städte den Juden beim Eintritt in das Tor oder