Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-04-01 · 4 (4.1903) · p. Seite 41

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
4 (4.1903)
Date
1903-04-01
Page
Seite 41 (sequence 44)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/9756662-9602757-9602795--0671-9602838
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

41 dies zu den Signatarmächten des Berliner Staatsvertrages zählt und daher als Grossmacht berufen erscheint, dessen Bestimmungen Geltung zu verschaffen, wird der Antrag gestellt: Die Regierung wird dringend aufgefordert, ihren Einüuss im Wege des Ministeriums des Aeussern dahin geltend zu machen, dass die rumänische und türkische Regierung zur Erfüllung und Einhaltung ihrer in den Artikeln 44 und 61 des Berliner Vertrages inbetreff der Juden und Armenier eingegangenen Verpflichtungen verhalten werden. Der Antrag trägt folgende Unterschriften : Straucher, Breiter, Daszynski, Ellenbogen, Pernerstorfe r, Schuhmeier, Cingr, Hannich, Rieger, Seitz, Hybesch, Romanczuk, Nicolai Wassilko, Korol, Dr. Kos, Basil Jaworski, Ofner, Skedl, Rosenzweig, Choc, Czerny. — Die Vorstandsmitglieder des „Hilfsvereines der deutschen Juden", die Herren James Simon und Dr. Paul Nathan, hatten vor einigen Tagen eine Audienz beim Reichskanzler Grafen Bülow in Sachen der rumänischen Juden. Ueber den Verlauf und das Ergebnis dieser Audienz ist Näheres bisher nicht bekannt geworden. Es liegt darüber nur die kurze, allerdings erfreuliche Mitteilung der beteiligten Herren vor, dass man alle Veranlassung habe, dem Herrn Reichskanzler für sein Entgegenkommen dankbar zu sein. — In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 10. d. M. richteten die Abgeordneten Skedl und Genossen an den Ministerpräsidenten eine Interpellation, in welcher sie auf die allen Geboten der Menschen- und Nächstenliebe widersprechende Behandlung der rumänischen Juden hinwiesen und folgende Fragen stellten: 1. Ist Sr. Exzellenz bekannt, ob und welche Schritte das Ministerium des Aeussern gemacht hat, um die rumänische Regierung an die Erfüllung der im Berliner Vertrage übernommenen Verpflichtungen zu mahnen und deren Erfüllung zu sichern? 2. Was gedenkt Se. Exzellenz zu veranlassen, dass in dieser so dringenden Sache eine Remedur geschaffen werde? Wien. (Die Präterierung der jüdischen Unterlehrer und Unterlehrerinnen) ist in Wien zu einer ständigen Einrichtung des christlich-sozialen Schulwesens geworden, als wäre sie durch ein eigenes Gesetz sanktioniert, Seit dem Jahre 1896 ist in Wien nicht ein einziger Unterlehrer befördert worden! Die „ Freien Lehrerstimmen" bemerken hierzu; „Ueber Existenzen hinwegschreiten, gleichgiitigen Herzens, stumpfen Sinnes, ohne leiseste Regung des Gewissens, das können am besten die Patentchristen vom Wiener Rathaus. Ihr goldenes Wiener Herz wird nicht ergriffen von dem Gedanken an darbende Familien, hungernde Kinder, an die arme, alte Mutter, die ihre letzte Hoffnung auf den erwerbenden Sohn setzt, an den Kampf ums Dasein, der schier allen Lehrern heute so schwer wird, doppelt schwer aber den von jedem Avancement ausgeschlossenen. Und die löblichen, hochlöblichen und hohen Schulbehörden dieses Lendes? Sie, die die Gesetze gegen den Lehrer so unnachsichtlich handhaben, was sagen sie wohl zu solchen ungeheuerlichen Gesetzesverletzungen? Natürlich nichts. Der Zentralverein der Wiener Lehrerschaft hat wiederholt gegen den prinzipiellen Ausschluss dieser Lehrkräfte von jedem Avancement Stellung genommen, die Unterlehrersektion alljährlich mindestens einmal, aber Herr v. Härtel rührt sich nicht. Er weiss zwar sehr gut, dass hier das Reichsvolksschulgesetz wie das Staatsgrundgesetz verletzt wird, dessen oberster Hüter der Minister sein soll: aber er hat nicht einmal den Mut, einen E r 1 a s s herunterzugeben. Er weiss, dass Herr Lueger, der Schwärmer für Soldaten- und Lehrereide, als Bürgermeister einen Eid auf die Staatgrundgesetze und damit auf die Gleichberechtigung aller

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.