Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 4 (4.1903)
- Date
- 1903-04-01
- Page
- Seite 40 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9756662-9602757-9602795--0670-9602837- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
40 besteuerung wäre nicht nur in den grossen Gemeinden dringend notwendig. Die wachsende Kultusbesteuerung ist der Hauptgrund der Zwietracht in vielen Kultusgemeinden und der häufige Anlass zu Austritten aus dem Judentum. Die Wiener Kultusgemeinde begeht da auch einen grossen Fehler, indem sie/jwie ich höre, dem säumigen Steuerträger sofort mit Exekution droht. Da wird einem ja das Nichtzahlen, respektive die Konfessionslos-Erklärung bequemer gemacht als das Zahlen Nun hat, wie aus einer Notiz in der „Oesterreichischen Wochenschrift" zu ersehen war und wie mir auf eine Anfrage Herr Kultusrat Soudek in Reichenberg berichtete, die Kultusgemeinde Reichenberg die Steuerreform auf Basis der Personaleinkommensteuer durchgeführt und die Schwierigkeit der Geheimhaltung der Personaleinkommensteuer-Listen glücklich umgangen, indem sie bestimmte, dass im Falle des Rekurses der Rekurrent berechtigt sei, die letzte Personaleinkommensteuer-Vorschreibung vorzulegen, wodurch die Reklamations-Kommission verpflichtet sei, die staatliche Einschätzung zur Basis der neuen Besteuerung zu machen und diese nach der diesbezüglichen, im Statute festgelegten Skala vorzunehmen. Die Kultusgemeinde könnte sich vorbehalten, diese Skala, je nach der Grösse der Jahrespräliminares, jährlich abzuändern, das Verhältnis der einzelnen Stufen zueinander jedoch unberührt zu lassen. Man hätte dann auch einen Massstab für die Leistungsfähigkeit der Kultusgemeinden, der bis jetzt bei allen gemeinsamen Aktionen fehlt, indem man die Höhe der perzentuellen Umlagen der einzelnen Gemeinden miteinander vergleichen könnte. Bei dem regen Kontakte, in welchem die „Oesterreichisch-Israelitische Union" mit den massgebenden Persönlichkeiten in den einzelnen Kultusgemeinden steht, könnte dieser Verein am ehesten die Durchführung in Fluss bringen. Korrespondenzen. Wien. (Zugunsten der rumänischen Juden.) In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 26. März stellten Abgeordneter Dr. Strauch er und Genossen eine Dringlichkeitsantrag, betreffend die Einleitung geeigneter Massnahmen zwecks Verwaltung der rumänischen und türkischen Regierung zur Erfüllung der denselben in dem Berliner Staatsvertrage auferlegten Verpflichtungen. In dem Dringlichkeitsantrage wird ausgeführt, da^s Rumänien entgegen der ihm auferlegten Verpflichtung in einer grossen Anzahl von Gesetzen und Verordnungen die Juden von dem Genüsse nahezu aller bürgerlichen, politischen und wirtschaftlichen Rechte ausgeschlossen habe, wodurch die Juden dortselbst zu Parias herabgedrückt und wirtschaftlich zugrunde gerichtet, überdies aber infolge der gegen sie inszenierten gewalttätigen Exzesse zu Massenauswanderungen gezwungen werden. Die auf politische und wirtschaftliche Vernichtung der Juden abzielenden Massnahmen sind ebenso barbarisch, wie sie eine flagrante Verletzung des Berliner Vertrages bedeuten. Nicht minder unglücklich ist das Los der Christen in Armenien, die von grausamen Verfolgungen und empörender Bedrückung der türkischen Organe heimgesucht, den brutalsten Exzessen wilder Horden schutzlos preisgegeben sind und massenweise hingeschlachtet werden. In der gesamten civilisierten Welt erhebt sich mächtig das Verlangen, diese Entrechtungen von Menschen und Verletzungen eingegangener internationaler Verpflichtungen nicht weiter zu dulden, vielmehr das Gewissen der Regierung und aller gesitteten Völker zum wirksamen Schutze verfolgter und unterdrückter Volkstämme aufzurütteln. Da auch unser Reich ein Rechts- und Kulturstaat ist, über-