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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-04-01 · 4 (4.1903) · p. Seite 39

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
4 (4.1903)
Date
1903-04-01
Page
Seite 39 (sequence 42)
Language
German
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39 Klassen oder Stände für strafbar erklärt und deren Anwendbarkeit auf den politischen Boykott der Oberste Gerichtshof für zulässig erkannt hat. Wir besitzen auch eine herrliche oberstgerichtliche Entscheidung, in welcher ausgeführt wird, dass schon die Aufforderung zu gegenseitiger Abschliessung ganzer Volksgruppen dem jedem Staatsbürger, allen Klassen, Volksstämmen und Konfessionen gewährten gleichen Schutze widerspricht, und dass schon die Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu feindseligen Parteiungen der Einwohner des Staates gegeneinander als Delikts-Tatbestand des § 302 Str.-G. zu gelten habe. Nichtsdestoweniger duldet die Wiener Staatsanwaltschaft unausgesetzt solche Aufreizungen zum Boykott der jüdischen Geschäftsleute, ohne sich auch nur einen Augenblick die Frage vorzulegen, ob sie durch solche Duldung sich nicht zur Mitschuldigen des vom Obersten Gerichtshofe so genau umschriebenen Deliktes macht. Zur Praxis des neuen Heimatsgesetzes. Die Gemeinde Salzburg verweigerte die AufDahme einer Frau, welche während ihres zehnjährigen Aufenthaltes einmal von ihrer alten Heimatsgemeinde eine Unterstützung von 16 Kronen erhalten hatte. Das Ministerium des Innern hob diesen Bescheid auf, weil eine vorübergehende, zumal eine einmalige Unterstützung nicht als eine der Aufnahme entgegenstehende ,Armenversorgung" betrachtet werden könne. Der Verwaltungsgerichtshof schloss sich dieser Anschauung an. Leopold Hilsner wurde vor einigen Tagen aus der Pankratzer Strafanstalt in die Strafanstalt Stein gebracht, Dieser Wechsel erfolgte darum, weil Hilsner in Pankratz von den Mitsträflingen fortwährend beschimpft und gequält wurde. Zuschriften aus Mitgliederkreisen. Boskowitz. (Z urFrage desWanderbettels. — Die Grundlage der Kultusbesteuerung.) Aus der Monatsschrift der „Oesterreichisch-Israeiischen Union" ersehe ich, dass der Vereinssekretär auf seiner jüngsten Reise gelegentlich einer Diskussion über seinen Vortrag in Eibenschitz auch über die Fragen dös Wanderbettels und über die Kultusbesteuerung gesprochen hat. — Diesen beiden Fragen sollte die „Oesterreichisch-Israelische Union" tatsächlich nähertreten. Bezüglich des Wanderbettels sollten die Kultusgemeinden veranlasst werden, wenigstens Register über die Bettler zu führen, in denen gewisse Rubriken auszufüllen wären. Diese Verzeichnisse hätten sich die Gemeinden periodisch gegenseitig mitzuteilen oder an eine Zentralstelle einzusenden, welche sie wieder den einzelnen Gemeinden zu kommunizieren hätte. Dadurch Hessen sich die Bettler ebenso wie die Höhe der erlangten Unterstützungen in Evidenz halten und würde sich daraus die Möglichkeit der Abfertigung der Wanderbettler an gewissen Zentral-, respektive Einbruchstellen ergeben. Durch den Wanderbettel wird viel Arbeitskraft auf die Bahn des Müssigganges geleitet und da die Arbeitsgelegenheit sich stetig verringert, so wächst die Gefahr für die jüdische Jugend. — Eine Reform der Kultus-

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