Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 4 (4.1903)
- Date
- 1903-04-01
- Page
- Seite 36 (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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36 Aus Klausenburg wird berichtet: Indem nahegelegenen Dorfe Györgyfalva wird ganz offen davon gesprochen, dass die Juden mit Einwilligung der Regierung 40 Tage hindurch christliche Kinder abschlachten dürfen. Einige Personen hatten geschworen, dass der Hund des Richters eine Kiste gefunden, in welcher die Leichen zweier christlicher Kinder aufbewahrt waren. Nun hat diese Angelegenheit eine bekannte Wendung genommen. Der rumänische Bauer Mitro A vr am nahm die 12jährige Tochter des Bauern Michael Sirlocz als Dienstmagd zu sich. Avram wollte im Walde gegen das Mädchen ein Unsittlichkeitsattentat verüben. Das Mädchen erzählte das ihrem Vater und erstattete gegen Avram die Anzeige. Avram wurde vorgeführt und er gestand die Tat ein. Daraufhin verbreitete sich die falsche Nachricht, dass Avram im Solde der Juden stehe und er selber es sei, der die christlichen Kinder ermorde. Die Gendarmerie musste zur Herstellung der Ruhe einschreiten. Gegen die gewissenlosen Hetzer wurde die Untersuchung eingeleitet. In der Ortschaft Tumarowo (Kreis Tyraspol, Russland) fanden Ausschreitungen gegen die Juden statt, die durch Gerüchte von einem an einem Knaben in Dubossary verübten Ritualmord hervorgerufen wurden. Die zweimalige Obduktion der Leiche ergab die Unrichtigkeit dieser Gerüchte. Dis „ St. Petersburger Zeitung" schreibt hierüber: „In dem vorzugsweise von Juden bewohnten Städtchen Dubossary wurde ein Bauernknabe ermordet. Die Untersuchung ergibt, dass der Knabe mit einem stumpfen Gegenstande ermordet worden ist und eine Blutentziehung nicht stattgefunden hat. Ein Ritualmord erscheint schon aus diesem Grunde absolut ausgeschlossen. Nun ist aber der Ermordete, wohlgemerkt, von einem Knaben zum letztenmale in einer jüdischen Bude gesehen worden. Dieser Umstand genügte, um die Möglichkeit eines Ritualmordes offen zu lassen. Diese Möglichkeit wird je nach dem Standpunkte der Blätter mehr oder weniger offen ausgesprochen. Während der „Bessarabez" und die rNow. Wr." in ihrer Darstellung des Mordes den ganzen Schwerpunkt auf den Umstand legen, dass kurz vor dem jüdischen Osterfeste der ermordete Knabe zuletzt bei einem Juden gesehen worden ist und es vorsichtig aussprechen, dass „einige" oder „viele* an einen Ritualmord glauben, geht der „Swet* des Herrn Ko marow noch weiter. Er lässt sich von seinem Korrespondenten berichten, dass das Blut dem ermordeten Knaben bis auf den letzten Tropfen abgezapft worden ist. „Man nimmt an", schreibt das Blatt weiter, „dass der Knabe von den Juden gekreuzigt worden ist und dass sein Blut zu ihren bevorstehenden Feiertagen zu irgend welchen rituellen Zwecken zubereitet worden ist." Der ganze Charakter dieser frivolen Mitteilung wird am besten durch das famose „man nimmt an" gekennzeichnet. Dass unter diesem „man" nur diejenigen zu verstehen sind, die aus Verhetzungen ein Geschäft machen, erscheint wohl selbstverständlich."