Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 4 (4.1903)
- Date
- 1903-04-01
- Page
- Seite 6 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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6 der „Familie" des Patriarchen (Familie stammt von famulus, d. h. Diener). Die harte Behandlung des Sklaven tritt immer erst dann ein, wenn kapitalistische Interessen mitzuspielen beginnen. Aber der Sklave ist politisch rechtlos, er hat nur Pflichten, die Pflicht zu wirtschaftlicher Tätigkeit im Dienste seines Herrn, die Pflicht zu Trossdiensten, zuweilen auch zu Kriegsdiensten. Aus dieser Zweiteilung entwickelt sich sehr schnell eine Dreiteilung in die drei Klassen der Eeichen oder Fürsten, der Gemeinfreien und der Sklaven. Wie das geschieht, das zu verfolgen ist liier nicht der Ort; nur das mag angedeutet werden, dass die Hauptrolle in dieser Differenzierung Kriegsglück und Tapferkeit spielen, indem der tapfere Krieger seinen eigenen Herden- und Sklavenbesitz durch die Kriegsbeute vermehrt; es wirkt aber auch mit das erbliche Patriarehentum, der Missbrauch des Priesteramtes und des xA.berglaubens zu selbstsüchtigen Zwecken, ferner Glück und Geschick in der Tierzucht und unter Umständen im Karawanenhandel; es kommt aber dazu auch schon sehr früh der Wucher, so z. B. in Irland, wie wir aus den Brehongesetzen wissen. Der Freie, der durch ein Viehsterben, einen feindlichen Raubzug, einen Schneesturm oder sonstigen Unglücksfall seine Herde verloren hat, muss von dem Eeichen, dem etwas geblieben ist, Vieh als Lehen nehmen und wird dadurch bis zum Termin der mit Wucherzinsenerfolgenden Rückgabe sein „Mann", sein abhängiger Klient, er verliert seine Vollfreiheit. Dieses Viehlehen ist die Wurzel alles Feudalismusgerade so, wie vielleicht das WTort „Kapital" von Vieheigentum herstammt (caput — das Haupt, Vieh) denn Fe- oder Vieh-Eigentum ist: die WTurzel der Worte feodal und Feodalismus, das sich allmählich in feudal und Feudalismus abgeschliffen hat. In dieser sozialen und ökonomischen Dreiteilung, nicht aber als eine ungegliederte Masse Gleicher und Freier ist nun jedes Volk der uns bekannten Geschichte zur Ansiedelung gekommen. Wie müssen sich unter diesen Verhältnissen die Grundeigentumsverhältnisse regeln? Jedermann muss selbstverständlich so viel Acker bekommen, wie er braucht, um seine Familie zu ernähren. Nun aber ist die Familie des Eeichen, des Fürsten, unvergleichlich viel grösser als die des Gemeinfreien. Denn zu seiner Familie gehören nicht nur Weib und Kinder, sondern auch seine Sklaven. Auch die Sklaven müssen Land bekommen, denn auch sie wollen essen. Da sie aber rechtsunfähig sind, kein „echtes Eigen' besitzen können, so muss das für sie notwendige Land ihrem Herrn mit überwiesen werden, und so entsteht bereits mit der Ansiedelung der erste Grossgrundbesitz; die Differenz des Grundeigentums ist also nicht ökonomisch entstanden, sondern ist bereits von Anfang an vorhanden als die Folge einer noch älteren sozialen und ökonomischen Differenzierung, die durchaus auf politischer Eroberung beruht. In der geschichtlichen Wirklichkeit gestalten sich die Dinge meistens noch verwickelter. Denn die wandernden Hirten kommen nur