Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 4 (4.1903)
- Date
- 1903-04-01
- Page
- Seite 4 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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4 aus einem vollbesetzten Lande, wo Grund und Boden bereits seine Eigenschaft gezeigt hat, „Wert" zu haben. Das Land ist wertlos, wo wenig Menschen sind und viel Fläche, und kein Mensch nimmt das Wertlose in Besitz. Unter solchen Verhältnissen sind Maximum und Minimum der einzelnen Bauernstellen ganz anders bestimmt: der Einwanderer nimmt sich mindestens so viel Land, als er zur Herstellung der Nahrung für seine Familie bedarf, und höchstens so viel, wie er mit den Kräften seiner Familie bestellen kann. Dieses Mass ist ein verhältnismässig bescheidenes. Unter den Bedingungen der äusserst extensiven Ackerwirtschaft am Anfang des Mittelalters wurde der Xahrungsbedarf einer Bauernfamilie in Mittel-Europa durch den Ertrag von zirka 30 Morgen Land gedeckt, zu denen noch Waldnutzmig und Jagd als Nahrungsquellen traten. Und so wurden 30 Morgen dasungefähre Mass des Landes, das der Bauer brauchte und für ^ich okkupierte, das Mass der „Hufe", ein Wort, das nach Jakob Grimm charakteristischerweise mit „Behuf", Bedarf verwandt sein soll. Mehr Land zu nehmen hatte der Hirte keinerlei Motiv. Nehmen wir an, eine Familie habe eine ans Phantastische grenzende Arbeitslust gehabt, so wird sie doch kaum mehr als doppelt so viel bebauen können, wie eine Familie mit normaler Arbeitslust. Wozu aber hätte sie das tun rollen,, wozu mehr Getreide erzeugen, als man selber braucht? Wo jeder Getreide produziert, gibt es keinen Markt für Getreide. Man kann es nicht verkaufen, man kann es nicht einmal aufspeichern, denn unter so primitiven Verhältnissen verzehrt sich das Korn sehr schnell. Kurz und gut: es existiert unter unserer Voraussetzung weder ein Motiv, noch einie Möglichkeit zu bedeutenden Verschiedenheiten des u r - sprünglichen Grundeigentums. Nur von kleinen Differenzen kann offenbar die Rede sein; die Hufe wird auf schwerem, fruchtbarem Boden etwas kleiner geschnitten werden, als auf leichtem, weniger fruchtbarem Boden. Die algemeine Meinung geht nun dahin, dass im Fortgang der Entwicklung, mit dem Steigen der Bevölkerung, sieh aus dieser allgemeinen Gleichheit des Grundeigentums eine Ungleichheit herausbilden muss. Aber auch das kann augenscheinlich erst dann geschehen, wenn die Bevölkerung so stark angewachsen ist, dass alles pflugbare Land auch wirklich in Anbau genommen ist. Denn bis dahin ist nicht abzusehen, aus welchen Gründen auf der einen Seite eine Zersplitterung,, auf der anderen Seite eine Anhäufung des Grundeigentums sich ausbilden sollte. Ein Bauer mag achtzehn Söhne haben, so nimmt der älteste das väterliche Gut, und die siebzehn übrigen roden sich in der Gemeinmark oder im wilden Lande jenseits der Gaugrenze neue Hufen. Und so lange der Zuwachs der Bevölkerung neues Land finden kann,, so lange gibt es auch keine landwirtschaftlichen Tagelöhner, und ohne deren Vorhandensein hat niemand einen Vorteil davon, grösseren Grundbesitz für sich mit Beschlag zu belegen; denn ohne Arbeitskräfte kann er das Plus nicht verwerten. Um es zusammenzufassen, ist also unter unserer Voraussetzung bi& zur vollen Besetzung des Landes die Ent-