Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 1 (1.1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 20 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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wird die Einwendung, dass die Personen der Geklagten verfehlt seien, zurückgewiesen, da sowohl der Herausgeber als der verantwortliche Redakteur für alle Folgen, auch die zivilrechtlichen, der betreffenden Artikel aufzukommen haben. Die Beleidigung der Kläger sei zweifellos gegeben, weil ihnen mit dem „Pfeifen auf das christliche Geld" eine verächtliche Handlung oder Gesinnung zugemutet wird. Was die Aufforderung zum Boykott betreffe, habe der Gerichtshof ebenfalls eikannt, dass der Artikel einer solchen gleichkomme, weil, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt aufgefordert wird, bei den Firmen nichts mehr zu kaufen. Nichtsdestoweniger musste die Klage abgewiesen werden, weil es sich hierum einen den Klägern zugefügten materiellen Schaden handelt, und § 73 A. b. G.-B. verlangt diesbezüglich, dass feststehende Tatsachen anzuführen sind, aus denen der Schaden erwachsen ist, die Kläger aber es unterlassen haben, nachzuweisen, dass ihnen wirklich ein Schaden zugefügt worden sei. Ein Ritualmord-Märchen. Am 25. Dezember v. J. entfernte sich der siebenjährige Wenzel Panek aus Ossek bei Rokitzan aus dem Hause seiner Grosseltern, um auf einem nicht weit entfernten Teiche Schlittschuh zu laufen. Trotz allen Suchens und Forschens war er an diesem und an den folgenden Tagen nicht aufzufinden. Die ganze Gegend wurde alarmiert, der Teich und die Pfützen wurden durchforscht — der Knabe war nirgends zu finden. Eine grosse Erregung bemächtigte sich der Bevölkerung, da man einen Ritualmord witterte. Leute aus einem nahen Orte erzählten, sie hätten Nachmittags den 25. Dezember eine von zwei hübschen Pferden gezogene Kutsche gesehen, deren Fenster mit Vorhängen verhängt waren; auf dem Kutschbocke sei ein Kutscher gesessen, der verdächtig sich nach allen Seiten umgeschaut hätte. Man brachte das Verschwinden des Kindes mit dieser Kutsche in Verbindung, obwohl niemand aus dem Dorfe den Wagen mit dem verdächtigen Kutscher erblickt hatte. Trotzdem forschte man weiter, aber erst am 29. Dezember fand man den Leichnam des Kindes, und zwar in einem Wassergraben. Etwa 100 Schritte von der Strasse entfernt lag die kleine Leiche halb im Wasser, während der Kopf am Ufer ruhte. Der Leichnam wies auf der rechten Halsseite eine offene Wunde auf, der Hemdkragen war geöffnet und unter den Rockkragen gelegt. Die rechte Harvd wies einige blaue Flecken auf, während die linke vollkommen rein war. Die Kleider des Kindes waren in Ordnung und nirgendswo waren Blutstropfen zu bemerken. Die an der Leiche aufgefundenen Wunden bestärkten noch die Leute in dem Glauben von dem Ritualmorde und die Erregung wuchs. Die von der Gerichtskommission aus Rokitzan vollführte Obduktion hat nun dargetan, dass der Knabe nicht ermordet, sondern verunglückt sei. Die am Halse befindliche Wunde wurde als Riss- und nicht als Stichwunde erkannt. Das Kind wurde zuletzt in Woldneh gesehen, wo ein grösseres Leichenbegängnis stattfand. Wenzel Panek hatte sich wahrscheinlich eine Zeitlang auf dem