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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-01-01 · 1 (1.1903) · p. Seite 18

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
1 (1.1903)
Date
1903-01-01
Page
Seite 18 (sequence 21)
Language
German
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IS Geschäft Morgensterns durchsucht. Obwohl sich das Kind nicht vorfand, blieb H1 a s e k noch immer dabei, Morgensiern halte es versteckt. Auf der Strasse hatte sich bereits eine grosse Menschenmenge angesammelt, welche von der Vorübung eines Ritualmordes sprach und gegen das Ehepaar Morgenstern eine drohende Haltung einnahm. Die Situation war bereits sehr bedenklich, als sich die Kunde verbreitete, das Kin d sei gefunden. Die G a 11 i n des H1 a s e k brachte dieses an der Hand herbei. Das Kind hätte zu M o r g e nstern Zugehör kaufen gehen sollen, ging jedoch zu dem Zugehörhändler Jakob Seidner und hielt sich längere Zeit auf der Strasse auf. Dann kam es von selbst nach Hause. Das Ehepaar Morgenstern nahm die Rechtshilfe der „ Oesterreichisch - Israelitischen Union" in Anspruch und erhob durch Dr. Oskar Hein gegen H 1 a s e k die Ehrenbeleidigungsklage, welche am 9. Dezember den Strafrichter von Hernais beschäftigte. Der Angeklagte gab an, er habe die Beschuldigung. Morgenstern beraube sein Kind der Freiheit, nur im guten Glauben vorgebracht. Er habe das Kind bis knapp vor die Ladentüre begleitet und war fest der Meinung, dieses sei in das Geschäftslokal gegangen. Er kam kurze Zeit darauf zurück, glaubte sein Kind noch bei Morgenstern und als es etwa eine Stunde lang nicht kam, schlug er Lärm. Richter: Aber die Eheleute haben Ihnen doch gleich gesagt, das Kind sei nicht gekommen. Da hätten Sie zum Wachmann gehen und ihm sagen sollen, Ihr Kind hat sich verlauten, nicht aber, der Morgenstern hält es gefangen. Mit solchen Beschuldigungen muss man sehr vorsichtig sein, überhaupt aber gegen Juden. Man hört allerhand Märchen, dassdie Juden Blut brauchen, und um diesen Märchen nicht neuen Stoff zu liefern, hätten Sie vorsichtiger sein sollen. Der Hausbesorger Heinrich Schenkel gab an, Hlasek sei zu ihm gekommen und habe ihm erzählt, seine Ella sei bei Morgenstern und er könne sie nicht finden. Der Zeuge sagte zu Hlasek: Kommen Sie mit mir in den Keller und suchen wir das Kind. In meinem Hause gibt's so was nicht und das muss aufgeklärt werden. Die Hausbesitzerin Marie Lamsch gab an, als sich die Kunde verbreitete, das Kind sei bereits gefunden, schrie Hlasek noch immer, er werde es in die Zeitung geben. Richter: Machte es den Eindruck, als ob das Ganze nur eine Gehässigkeit gewesen wäre? Zeugin: Natürlich. Wenn das Kind überhaupt noch länger vom Haus wegbleibt, ist der Morgenstern verloren. Wachinspektor Schreier gab an, auf ihn machte die Anzeige des Hlasek den Eindruck, dass ein Verbrechen vorliege. Dr. Hein : Wie meldeten Sie damals den Vorfall im Journal? Zeuge: Abgang eines Kindes unter bedenklichen Umständen. Richter: Es muss auch bedenklich sein, wenn man meldet, dass ein Kind in ein Lokal ging und nicht mehr herauskam. Dr. Hein wies bei Stellung des Strafantrages auf die Schwere und Gefährlichkeit der Beschuldigung hin, die sich hier gegen Juden v, endete und deshalb zu den ärgsten Konsequenzen führen konnte. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu einer W o c h e Arrests, verschärft mit einem Fasttage, und nahm an, i: a s s der Angeklagte unter einer Suggestion, hervorgerufen durch die Lektüre von Zeitungsartikeln über las B 1 u t m ä r c h e n, gehandelt haben mag.

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