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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1903-01-01 · 1 (1.1903) · p. Seite 9

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
15 (1903)
Issue
1 (1.1903)
Date
1903-01-01
Page
Seite 9 (sequence 12)
Language
German
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£ Graf Julius Andrässy hatte sich bereits vier Jahre vor dem Tisza-Eszlarer Prozesse gänzlich ins Privatleben zurückgezogen. Es musste daher schon die Pluralform, in der man ihn hier, gleichsam im Namen der ungarischen Regierung, sprechen Hess, Zweifel in die Richtigkeit der wiedergegebenen Aeusserung erwecken. Verstärkt wurden diese Zweifel noch durch den befremdlichen Umstand, dass Prinz Liechtenstein volle siebzehn Jahre verstreichen Hess und erst den Tod des Grafen Andrässy abwartete, ehe er die angebliche Bemerkung des ungarischen Staatsmannes durch den Mund seines Parteifreundes, des bekannten Ritualmord-Spezialisten Ernst Schneider, an die Oeffentlichkeit bringen liess. Der Tote kann nun freilich keine Zeugenschaft mehr ablegen. Es liess sich aber doch auf andere Weise ein Beweis dafür erbringen, dass die Behauptung, der Freispruch der angeklagten Juden sei nicht infolge des Mangels jeglicher Schuldbeweise, sondern infolge eines illegalen Einflusses der damaligen ungarischen Regierung auf das Gerichtsverfahren geschehen, absolut unbegründet ist. Der Schriftsteller Siegfried Fleischer in Wien (Sekretär der „Oesterreichisch-Israelitischen Union") hat sich mit Männern in Verbindung gesetzt, die entweder die Intentionen und die Haltung des 1883 im Amte gewesenen Ministeriums Koloman T i s z a aus eigener Wahrnehmung genau kennen oder im Tisza-Eszlarer Gerichtsdrama an hervorragender Stelle mitwirkten. Folgendes ist das Ergebnis seiner Anfragen: Der ehemalige Minister am königlichen Hoflager, Graf Julius Andrässy jun., erklärt, dass ihm von einem solchen Gespräche seines verstorbenen Vaters mit dem Prinzen Alois Liechtenstein nichts bekannt sei. Der Sohn des damaligen Ministerpräsidenten Koloman T i s z a, Reichstagsabgeordneter Graf Stephan T i s z a, gibt folgende Erklärung ab: Geszt, 14. Oktober 1902. Sehr gehrter Herr! Ständig auf dem Lande weilend, bin ich nicht in der Lage, mit Herrn Fleischer persönlich zusammenzukommen. Bezüglich der von ihm aufgeworfenen Frage kann ich jedoch bereitwilligst mitteilen, dassich während der ganzenDauerdes Tisza-Eszlarer Prozesses, oder doch während des grössten Teiles desselben, mit meinem verewigten Vater in Geszt beisammen gewesen bin, mich an zahlreiche Aeusserungen von ihm und an sein ganzes Verhalten genau erinnere und es auf Grund dessen für ausgeschlossen halte, dass die damalige Regierung auf den Gang und auf das Resultat des Prozesses irgendwelchen Einfluss hätte ausüben wollen. Meines Wissens haben sich die Verfügungen der Regierung damals darauf beschränkt, dass gegenüber gewissen Terrorisierungsversuchen die Sicherheit und Unabhängigkeit der Judikatur gewahrt werde. So viel kann ich als Information in dieser Sache geben und stelle es mit Bereitwilligkeit zu Ihrer Verfügung. Mit aufrichtiger Achtung bin ich Ihr bereitwilliger Diener Graf Stephan T i s z a m. p.

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