Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 15 (1903)
- Issue
- 1 (1.1903)
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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2 noch unser Adel, ebensowenig das wohlhabende christliche Bürgertum sind mit nennenswerten Summen darin zu finden. Was nun letztwillige Verfügungen betrifft, so würde es allerdings theoretisch einen prinzipiellen Widerspruch bedeuten, wenn allgemeine Wohltätigkeitslegate eine konfessionelle Einschränkung erfahren müssten und wenn nicht die grössere Würdigkeit des Unterstützungsbedürftigen ausschliesslich in Betracht gezogen würde. Diese anscheinend logische Folgerung wird aber durch die Praxis gänzlich umgestossen und deshalb muss hier endlich einmal Wandel geschaffen werden, sofern die Testatoren es mit ihren Bestimmungen ernst meinen. Wenn Missbräuche vermieden werden sollen, so muss in der letztwilligen Verfügung einzig und allein eine numerische Verhältniszahl klar zum Ausdruck gebracht werden. Inwieweit man dies tun will, muss dem individuellen Ermessen des Testators überlassen bleiben; über Absicht und Zuwendung wäre aber dann jeder Zweifel ausgeschlossen. Sinn- und sprach gemäss wäre die Beteilung jeder einzelnen Konfession zu gleichen Teilen — wobei man alle christlichen Konfessionen berechtigterweise als eine Einheit auffassen könnte — ebenso logisch, wie eine Berücksichtigung nach dem perzentualen Anteil an der Gesamtbevölkerungszifter. Schon hier aber zeigt sich ein greller Unterschied, da im ersteren Falle unsere Glaubensgenossen mit 50°/0, im letzteren Falle mit 9°/o bedacht werden müssten. Wie soll sich nun der jüdische Testator verhalten? Selbst ohne Berücksichtigung der antisemitischen Verhältnisse und der den Juden grösstenteils verschlossenen interkonfessionellen Wohltaten ist das jüdische Elend relativ weit grösser, und jeder jüdische Wohltäter würde der allgemeinen Menschenpflicht sicherlich über Gebühr nachkommen, wenn er die Hälfte seiner Spenden den jüdischen, die andere Hälfte den christlichen Armen zuwenden wollte. Solange die jüdischen Armen in praxi nicht ihrer Bevölkerungsziffer entsprechend in den Besitz der interkonfessionellen Wohltaten gelangen können und angesichts des Umstandes, dass nur eine ganz geringe Anzahl christlicher Wohltäter jüdischer Armer gedenkt, ist es wohl eine grosse Ungerechtigkeit, wenn gerade von jüdischer Seite darauf keine Rücksicht genommen wird. Ein Blick auf das Budget der Wiener Kultusgemeinde, welche zirka 350.000 Kronen aus der Kultussteuer für wohltätige Zwecke auswerfen musste, sagt genug. Noch krasser spricht diese Ziffer, wenn man bedenkt, dass dies nur durch die Opferwilligkeit einiger bemittelter Glaubensgenossen geschehen konnte; zahlen doch die 50 höchsten Steuerträger allein 180.000 Kronen an Kultussteuern, also mehr als die Hälfte aller Wohltätigkeitsbeiträge. Und gar manche unter diesen opferwilligen Säulen „kann bersten über Nacht", denn gerade die Nachkommen der bemittelten Mitglieder drängen sich in frivolster Weise und in immer grösserer Anzahl zum Taufbecken. Wohl in keiner anderen Gemeinde ist