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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-12-01 · 12 (12.1902) · p. Seite 30

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
12 (12.1902)
Date
1902-12-01
Page
Seite 30 (sequence 30)
Language
German
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30 Schwierigkeiten und Hemmnissen jene Erfolge erreichten. Und diese Hemmnisse, diese Schwierigkeiten blieben ganz unverändert bis zum Jahre 1848. Welchen Einfluss hatte nun die mit der Revolution eingetretene neue Aera auf diese hier geschilderten Wiener Verhältnisse? Ward jetzt in Wien dem Handel der Juden Freiheit und ungehinderte Entfaltung? Noch lange nicht! Allerdings war und blieb von da ab die Freizügigkeit Gesetz. Zum Erwerbe eines Handelsbefugnisses war nunmehr kein Taufzeugnis mehr nöthig. Aber ein anderes grosses Hindernis, die alte Gremialverfassung, blieb aufrecht. Zur Etablierung als Kaufmann musste der Nachweis der gesetzlichen Lehr- und Servierjahre und des vorgeschriebenen „ Fonds" geliefert werden. Da spielten sich nun in dem Kampfe zwischen dem letzten Zwecke jeder wirtschaftlichen Gesetzgebung, der ökonomischen Fortentwicklung, und den bestehenden zweckwidrigen Bestimmungen merkwürdige Dinge ab. Es war nur sehr natürlich, dass vor allem jene grosse Anzahl der jüdischen Engrossisten die nur formal gesetzliche Form des „Schutzes" durch ein vollberechtigtes Handelsbefugnis ersetzen wollten. Das traf nun auf sehr grosse factische Schwierigkeit. Diese Chefs von oft sehr bedeutenden Häusern waren ja der übergrossen Mehrzahl nach ältere, zum Theil sehr alte Herren, die alle vor dreissig, vierzig und fünfzig Jahren aus den verschiedensten Provinzen und aus den verschiedensten socialen Provenienzen nach Wien gekommen waren. Sie sahen sich gar nicht mehr imstande, eine regelrechte Lehrlings- und Gehilfenzeit nachzuweisen, hatten auch vielfach thatsächlich eine solche gar nicht absolviert. Viele hatten, wie wir ja oben beispielsweise gebracht, als Marktenfahrer oder als Hausierer begonnen, hatten als solche in Wien ihren Bedarf eingekauft, sich dann hier als „Platzsteher" heimisch gemacht. Mit dieser letzteren Gestalt des vormärzlichen Wiener Handels bezeichnete man einen Mann, welcher ohne Schutz, ohne eigenen Laden im Morgengrauen in der Vorstadt Seidentüchel, Westen, Kleiderstoffe, Perkails und anderes kaufte, all das dann im Laufe des Tages in irgend einem Winkel, in seinem Wohnstübchen oder im „Einsatz", d. h. in einem Laden, dessen Eigenthümer ihm einen Schrank vermietet hatte, rasch verkaufte, dieses Spiel unermüdlich Tag für Tag wiederholte, bis aus diesem „Platzsteher" ein ganz regelrechter, häufig wohlhabender Kaufmann wurde. Eine solche charakteristische Type war der „alte Krall", der noch vor wenigen Jahren wie ein wandelnder Tophil aus jener Zeit unter uns lebte. Er hatte auf diese Weise angefangen und starb als Millionär. Aber selbst alle jene — und sie dürften die Mehrzahl gebildet haben ■— welche seinerzeit, etwa in der ungarischen Heimat, thatsächlich in einem Kramladen „gelernt und gedient", waren trotzdem nicht in der Lage, diese Zeugnisse zu beschaffen. Der Zeit nach

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