Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 12 (12.1902)
- Date
- 1902-12-01
- Page
- Seite 22 (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/9756662-9602426-9602714--0566-9602736- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
:n Regierung lag, aber sie konnten, wenn sie ein Gewerbe lernten, nicht Meister werden. Selbst der Handel mit Getreide. Rohprodukten und Pelzen war ihnen erst seit 1817 gestattet. Die prineipielle Gehässigkeit zeigt sich am deutlichsten in dem Mangel jeder öffentlich-rechtlichen Stellang der jüdischen Gemeinschaft. Die Wiener Juden bildeten nämlich keine Gemeinde. Mühsam hatten sie das Recht erlangt, zu den Verhandlungen über das Jadenspital „Vertreteru zu ernennen, mit denen auch weiter die Regierung sich benahm. Der Rabbiner war ein Fleischaufseher, der Prediger ein Schulinspector. Natürlich contrastierten, wie jeder weiss, der Wien zu jener Zeit gekannt hat, mit diesen gesetzlichen Verhältnissen die thatsächlichen ausserordentlich. Wien zählte zur Zeit der März-Revolution nach mässiger Schätzung zwölftausend Jaden, von denen nur eine verhältnismässig kleine Zahl unter die obigen Ausnahmen fiel. Am crassesten aber war der Widerspruch zwischen Gesetz und Wirklichkeit auf dem wirtschaftlichen Gebiete, dem des Handels. Wenn Sie eines der amtlichen Handelsschemata jenerZeit zurHand nehmen — was findenSie in demselben? Vor allem die ganze Masse der Detail-Kaufleute am Graben, Kohlmarkt und so weiter, die sämmtlichen Gemischtwaren-, die Spezereihäncller der Vorstädte. Denn alle diese sind, wenn auch noch so klein, Mitglieder des bürgerlichen Handelsstandes, des Handels-Gremiums. Neben diesen finden Sie die Mitglieder des k. k. priv. Grosshandlungs-Gremiums. Doch repräsentiert damals diese exclusive Oberschichte des Kaufmannsstandes keineswegs oder zum kleinsten Theile den eigentlichen Engros - Handel. Denn zu jener Zeit, in welcher die „Banken" fehlten, waren diese k. k. priv. Grosshändler der Mehrzahl nach Banquiers. von denen einige noch — gleichsam aus Pietät und Tradition — den Colonialwaren- oder Wollhandel betreiben, aus dem sie hervorgegangen sind. Neben ihnen figurieren in einem Anhange die „türkischen" Grosshändler, denen der Passarovitzer Traktat volle Handelsfreiheit garantiert hatte. Wer aber in diesem Schema fehlt — das sind fast durchaus die jüdischen, die wirklichen Engrossisten des Textilhandels; nahezu die sämmtlichen Insassen des oben geschilderten Handelsviertels zwischen Hohem Markt und Salzgries sind Kaufleute, die officiell nicht einmal erwähnt werden durften, weil ihnen das Ptecht, sich in Wien auch nur aufhalten zu dürfen, vollständig fehlte. Gesetzlich figurieren, beispielsweise im Schema des Jahres 1845, als Kaufleute nebst den jüdischen k.k. Grosshändlern nur jene 63 Juden, welche als „tolerierte jüdische Handelsleute" mit der Beschränkung auf bestimmte Artikel im Anhange angeführt sind. Mit dieser Zahl wäre dem Schema nach der jüdische Handel erschöpft. Ich kenne in der ganzen Wirtschaftsgeschichte Europas kein widersprechenderes und auch merkwürdigeres Bild. Diejenigen, in deren