Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 12 (12.1902)
- Date
- 1902-12-01
- Page
- Seite 21 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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21 jener der Industrie Gesammt-Oesterreichs zum grössten Theile durch die commerziellen Ganäle dieses kleinen Stadttheiles. Aber —und jetzt gelangen wir zu einem Verhältnisse, welches die geradezu bewusste Verlogenheit des ganzen früheren, den Juden gegenüber beobachteten Systems bezeichnet: die Thatsachen des Lebens dieser Juden standen mit den gesetzlichen Bedingungen, unter denen die Existenz derselben stehen sollte, in vollständigem, oben ganz gut gekanntem Widerspruche. Die Bestimmung des Kaisers Leopold I.: „Keine Juden in Wien" war in der Juden - Gesetzgebung Princip geblieben durch alle ihm folgenden Regierungen hindurch. Schwerlich hat auch nur einer von Ihnen, meine Herren, mehr so wie ich das berühmte „k. k. Juden-Amt* gekannt, welches jeder Jude nach seiner Ankunft passieren musste, um die Aufenthaltskarte, giltig für zwei Tage, zu bekommen. Gesetzlich durfte nämlich auch damals noch kein Jude sich länger in Wien aufhalten; in diesen zwei Tagen musste jeder seine Geschäfte abwickeln. Nach diesen zwei Tagen musste er um eine Aufenthaltsbewilligung einschreiten, die ihm gegen eine Taxe auf acht Tage gewährt und nur einmal verlängert wurde. Dann musste er fort. Natürlich hatten die Jahrhunderte Breschen geschossen, Ausnahmen geschaffen. Eine erste bestand für die Studenten, welche hierher kamen, um zu studieren; aber gesetzlich auch nur für jene, welche ein Unterstützungszeugnis vermögender Eltern beibringen konnten. Zweitens für die Doctoren derMedicin, welche Mitglieder der Wiener medicinischen Facultät waren; doch sollten diese jüdischen Doctoren nach einer nicht aufgehobenen Verordnung eigentlich nur jüdische Kranke behandeln dürfen. Weiter durften in Wien jene Juden ständigen Aufenthalt nehmen, welche k. k. landesprivilegierte Fabriken errichteten oder ein k. k. Grosshandels-Privilegium erlangten. Die Hauptausnahme aber bestand in den sogenannten Tolerierten, das heisst Geduldeten, welche von der Regierung aus den verschiedensten Gründen und zu den verschiedensten Zwecken die expresse Erlaubnis, in Wien wohnen zu dürfen, erhalten hatten und deren Zahl im Jahre 1847 nicht mehr als 197 betrug. Diese Toleranz war erst wenige Jahre vorher auf die Witwe und die unmündigen Kinder erstreckt worden; vordem mussten diese nach Ableben des Tolerierten dem Gesetze nach Wien verlassen und in die jüdische Heimatsgemeinde zurückkehren. Noch dem verdienten M. L. Biedermann hatte Kaiser Franz diese Vergünstigung abgeschlagen. Hieraus ist zu erklären, dass diese tolerierten Familien so rasch wieder verschwanden. Von den 66 tolerierten Familien, die wir aus der Liste des Jahres 1787 kennen, waren 1847 nur noch 10 in Wien. Alle diese Ausnahmen bestätigen natürlich nur die gehässige Regel, die Ausschliessung als Princip. K. k. Grosshändler und Fabrikanten durften sie demnach werden, zu letzterem Zwecke auch Realbesitz erwerben, weil diese Coulance in der Handels- und Industrie-Politik der