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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-12-01 · 12 (12.1902) · p. Seite 14

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
12 (12.1902)
Date
1902-12-01
Page
Seite 14 (sequence 14)
Language
German
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14 wie ich es für viel würdiger halten würde, wenn der Prediger nur bei einem wirklich verdienten Gemeindemitglied eine — und zwar nicht honorierte — Grabrede hielte, während er heute am Sarge jedes Verstorbenen spricht, der seinen Hinterbliebenen genug Geld hinterlassen hat, um eine Lobrede halten zu können. Ich gestatte mir nun, zur Illustrierung der entsprechenden Begräbniskosten folgende Vergleichstabelle der äquiparierenden Klassen bei Israeliten und bei Evangelischen aufzustellen, wobei ich bemerke, dass durch das willkürliche Ermessen zwischen Minimum und Maximum des jüdischen Regulativs die Verhältnisse hier besonders krass sind. Isralitische Grabstätte für 1 Person Evangelische Beerdigung für Mitglieder der Kultusgemeinde, Familiengrab I. Kateg. Kr. 200.— auch f. Kinder, wenn Kondukt statt- Geläute, Leichenträger, findet, Minimum . . .Kr. 100.— Totengräber, Bahre, Ga- Maximum......Kr. 2000.— laleichenwagen m. sechs für Nichtmitglieder der Wiener Pferden, doppeltesQuar- Kultusgemeinde bis 50% Zuschlag. tett. ausgemauerte Gruft Kr. 351.— Gruft ausgemauert iy> ^xi _ für 9 Leichen.....Kr. 4000.— für 6 Leichen.....Kr. 3600. - für 3 Leichen.....Kr. 2400.— Kondukt Minimum . . Kr. 100.— Maximum . . Kr. 2000.— Hierbei ist zu bemerken, dass für die Bewilligung einer Gitter-Aufstellung, Grabeinfassung, Grabdeckellegung, Blumenkorb besondere Gebühren zu entrichten sind, sowie dass Prediger und Kantor separat honoriert werden müssen. Es kostet also eine israelitische Beerdigung I. Kl. (Grabstelle für 3 Leichen) 4400 Kr., eine evangelische Beerdigung I. Kl. 550 Kr., eine israelitische II. Kl. (Grabstelle für 3 Leichen) 3200 Kr., eine evangelische 470 Kr. Die Beilegung jeder weiteren Leiche kostet bei den Israeliten II. Kl. 200 Kr., I. Kl. 400 Kr., bei den Evangelischen hingegen nur4ö Kr. Prediger und Kantor sind — wie bereits erwähnt — bei den angegebenen Gebühren nicht inbegriffen. Ich glaube mit dieser Aufstellung dargetan zu haben, dass die Sitte der kostenlosen Beerdigung — die allerdings nicht hoch genug eingeschätzt und zu Lasten der Bemittelten aufrechterhalten werden soll — trotzdem nicht zu so übermässig hohen und mit dem jüdischen Kultus auch unvereinbaren Gebühren führen dürfte und dass nach der Statistik wenigstens mit der Gratisbeerdigung ein Missbrauch gemacht wird. Für die Aufnahme dieser Zeilen verbindlichst dankend, bin ich mit dem Ausdrucke besonderer Hochachtung ergebenst Dr. L. K. * Sehr geehrtes Präsidium der „Oesterreichisch- Israelitischen Union"! Nicht nur für Nathan den Weisen, sondern auch für mich war „der reiche Jude nie der bessere Jude" — allerdings aber auch nicht der schlechtere. Noch vor drei Jahren habe ich selber mit Rücksicht auf das in politischen Misskredit gekommene österreichische Kuriensystem zwar gegen die Errichtung einer höher besteuerten Kurie gestimmt, heute aber gebe ich rückhaltlos zu, dass ich meine Ansicht geändert habe, und wäre es auch nur um einiger aus dieser Kurie hervorgegangener Kultusvorstands-Mitglieder willen, die zu den befähigtesten und aufopferndsten gehören und der Gemeinde zur wahren Zierde

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