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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-12-01 · 12 (12.1902) · p. Seite 12

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
12 (12.1902)
Date
1902-12-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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12 geklagt habe. Professor Strack kennzeichnete in ausführlicher Darstellung die Demagogie Rohlings und erklärte den Ritualmord für eine längst erhärtete Lüge. Böckler wurde wegen Beleidigung zu dreihundert Mark Geldstrafe verurteilt. London. Der „Daily Chronicle" ist zu der Erklärung ermächtigt, dass der neue Lordmayor Sir Marcus Samuel den rumänischen Gesandten von einer Einladung des diplomatischen Korps zu dem Guildhall-Bankett ausgeschlossen habe, um damit das Missfalien über die Judenverfolgungen in Rumänien zu dokumentieren. Petersburg. (Ein russisches Gesetz über die Erwerbung von Lan d b esitz durch Juden.) Die „Nowostiu und die „Petersburgskija Wjedomosti" publizieren folgende Mitteilung: „Das Ministerium des Innern beabsichtigt, allmählich eine Revision der geltenden Gesetze über die Juden vorzunehmen. Zur Zeit ist ein Gesetzprojekt in Vorbereitung, wonach Juden der Landerwerb in sämtlichen Gegenden Russlands gestattet werden soll, mit der Beschränkung indessen, dass das zu erwerbende Landstück gewisse kleine Normen nicht überschreite und der Ankauf in jedem einzelnen Falle die administrative Genehmigung erhalte. Der Ankauf von Landstücken bis zu 30 Dessjatinen soll der Bestätigung des örtlichen Gouverneurs und bis 50 Dessjatinen der des Ministers des Innern unterliegen. Der Erwerb von mehr als 50 Dessjatinen ist nur mit besonderer allerhöchster Genehmigung gestattet/ Zuschriften aus Mitgliederkreisen. Anlässlich der letzten Wahlen in den Kultus vorstand sind uns aus dem Kreise unserer Wiener Mitglieder zahlreiche Zuschriften mit voller Namensfertigung zugekommen, die uns auffordern, auf die Abstellung verschiedener Bestimmungen in der Wiener Kultusgemeinde zu wirken, Bestimmungen, die nach Ansicht der Herren Einsender als grosse Uebelstände und Missbräuche aufgefasst werden. Die „Oesterreichisch-Israelitische Union" hat in ihrer Eigenschaft als politischer Verein — gerade bei den letzten Wahlen — wiederholt darauf hingewiesen, dass sie auf Kultusangelegenheiten keinen Einfluss nehmen könne, und aus diesem Grunde glauben wir auch weiter in dieses Gebiet nicht eingreifen zu sollen. Wir stehen aber nicht an, die Abstellung verschiedener uns mitgeteilter Uebelstände — sofern sie auf Richtigkeit beruhen — als höchst dringlich zu bezeichnen und geben deshalb der Veröffentlichung einiger uns besonders berücksichtigenswert erscheinender Zuschritten in unserer Monatsschrift Raum. Wir bitten unsere geehrten Mitglieder, freundlichst zur Kenntnis nehmen zu wollen, dass wir in dieser Form und nach Massgabe des Raumes jederzeit gerne bereit sind, berechtigten Wünschen Gehör zu verschaffen. Das Sekretariat der „Oesterreichisch-Israelitischen Unio n". * Löbliches Präsidium der „Oesterreichisch- Israelitischen Union"! Ich gehöre zwar nicht zur faktiösen Opposition der Wiener Kultusgemeinde und habe dies auch durch meine Stimmenabgabe für

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