Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 12 (12.1902)
- Date
- 1902-12-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 zehnjährigem Aufenthalt keinen Grund zur Ablehnung der Aufnahme in den Staatsverband bilden sollen. Korrespondenzen. Berlin. (Der Hilfsverein deutscher Juden) hielt seine erste Hauptversammlung unter dem Vorsitze des Herrn James Simon ab. Der erst seit einem Jahre bestehende Verein zählt 2717 Mitglieder und hatte eine Einnahme von über 100.000 Mark. Organisierte Komitees bestehen fast in allen norddeutschen Provinzialhauptstädten. Zugunsten der vom Wiener Hilfsverein geleiteten Hilfsaktion für die galizischen Juden spendete der Verein 10.000 Mark, die Organisation der Auswanderung der rumänischen Juden wurde nach Kräften gefördert und die Errichtung jüdischer Schulen in Palästina unterstützt Neuerdings geht der Verein auch an die Bekämpfung des schmachvollen Handels mit jüdischen Mädchen aus Russland und Galizien. Berlin. Der Redakteur der „Staatsbürger-Zeitung", Otto B ö c k 1 e r, der sich bekanntlich seinerzeit, um der Absitzung einer Strafe zu entgehen, nach Wien geflüchtet hatte und von dort wegen mehrerer Strafsachen, die noch gegen ihn schwebten, ausgeliefert worden war, hatte sich am 11. November wegen dreier dieser Straffälle zu verantworten. In dem einen Falle hatte er einen Regierungspräsidenten beleidigt und erhielt hierfür 100 Mark Geldstrafe. Eine zweite Sache betraf die Verächtlichmachung von Einrichtungen der jüdischen Religionsgemeinschaft. Diese Sache wurde vertagt. Im dritten Falle war er wegen Beleidigung des Professors der Theologie Strack angeklagt, welcher ein Gutachten über die Frage des Ritualmordes abgegeben hatte. Vor Eintritt in diese Verhandlung ereignete sich ein bemerkenswerter Zwischenfall. Der Verteidiger stellte den Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit desselben. Landgerichtsrat Ziehm hatte in einem Prozesse gegen einen Verleger antisemitischer Bücher, namens D e w a 1 d, als der Verteidiger vom rituellen Morde sprach, angeblich gelächelt und darauf gründet sich der Ablehnungsantrag des Verteidigers. Befragt, ob er sich für befangen halte, gab der Landgerichtsrat zur Antwort: „Ich erinnere mich nicht, ob ich bei den Ausführungen jenes Angeklagten oder dessen Verteidigers über den jüdischen Ritualmord mitleidig gelächelt habe. Ich halte es aber für durchaus möglich. Die Frage, ob es einen jüdischen Ritualmord gäbe, ist nicht neu. Sie ist längst von kompetentester Seite widerlegt. Wenn es gleichwohl noch immer Personen gibt, welche diese Frage aus Geschäftsgründen, aus Gewissenlosigkeit oder aus Hass gegen die Juden als offene behandelt wissen wollen, so können sie doch unmöglich von einem Richter verlangen, dass er ihnen und ihren Zwecken zuliebe seine wissenschaftliche Erkenntnis beiseite setzt und ihren mit der Wissenschaft in Widerspruch stehenden Ausführungen eine andere Beachtung schenke, als die des Mitleids. Es wäre sonach wohl möglich, dass ich bei den Ausführungen des Angeklagten oder seines Verteidigers über den jüdischen Ritualmord gelächelt habe. Ich halte mich aber gleichwohl nicht befangen." Ueber das Ablehnungsgesuch wurde sofort entschieden. Die Anträge wurden dem zuständigen Gerichtshof unterbreitet und dieser erklärte : Da Landgerichtsrat Ziehm erklärt habe, nicht befangen zu sein, werde das Ablehnungsgesuch verworfen. Inder Verhandlung wurde Strack als Zeuge vernommen. In seiner Aussage würdigte er auch den bekannten Rohling, den er öffentlich des Meineides und der groben Fälschung an-