Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 11 (11.1902)
- Date
- 1902-11-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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11 ehrter Herr! In Ihrei geschätzten Zeitung vom 3. d. M. brachten Sie unter der Stichmarke „Vom Frankfurter Rabbinertag" einen Bericht über die Beschlüsse der Versammlung, von denen Sie, angeblich nach jüdischen Blättern, acht Punkte mitteilen. Unter Berufung auf § 19 P. G. ersuche ich Sie hierdurch ergebenst um die Aufnahme der tatsächlichen Berichtigung im „Deutschen Volksblatt" wonach kein einziger der oben erwähnten acht Punkte auf dem „Frankfurter Rabbinertag" behandelt wurde, mithin alle vom „Deutschen Volksblatt aufgezählten Beschlüsse vollkommen erfunden sind. Hochachtungsvoll und ergebenst Der Vorsitzende des Rabbinerverbandes in Deutschland: Dr. S. M a ybaum, Rabbiner der jüdischen Gemeinde." Das „Deutsche Volksblatt11 suchte sich nun gegen den Vorwurf der Unwahrheit dadurch zu decken, dass es behauptete, der betreffende Bericht sei wörtlich der letzten Nummer des „Israelit", Zentralorgan für das orthodoxe Judentum, entnommen gewesen. Daraufhin musste sich das Blatt am 30. Oktober zum Abdrucke folgender neuerlichen Berichtigung bequemen: „Berlin, den 26. Oktober 1902. Herrn Georg Ruhsam, verantwortlicher Schriftleiter des „Deutschen Volksblatt", Wien, VIII. Bez., Josefsgasse 6—8. Sehr geehrter Herr! In der Berichtigung, die Sie in Ihrer Zeitung vom 18. d. M. in betreff Ihrer früheren Notiz „Vom Frankfurter Rabbinertag* bringen, behaupten Sie, die von ihnen daselbst aufgezählten Beschlüsse nicht, wie ich gemeint, „erfundentf, sondern dem „Israelit", dem Zentralorgan für das orthodoxe Judentum, entlehnt zu haben. Auch diese Behauptung e n t s p r i c h t nicht der W a h r h e i t. Der „Israelit* hat in seiner Beilage zu Nr. 78 in einem „Rabbiner - Versammlungen einst und jetzt" überschriebenen Artikel die Beschlüsse einer Frankfurter Versammlung vom Jahre 1603 aufgezählt, welche Ihr Berichterstatter der diesjährigen Rabbiner-Versammlung zugeschrieben hat. Auf Grund des § 19 österr. P. G. ersuche ich Sie ergebenst um Aufnahme vorstehender Richtigstellung. Hochachtungsvoll und ergebenst der geschäftsführende Vorstand des R. V. i. D. Dr. S. May bäum, Rabbiner der jüdischen Gemeinde." - ) Das Heimatsrecht. Am 8. November d. J. findet vor dem Verwaltungsgerichtshofe -eine öffentliche Verhandlung statt, in welcher über die Berechtigung der vom Wiener Magistrate und der Statthalterei befolgten, vom Ministerium des Innern für unzulässig erklärten Interpretation des neuen Heimatsgesetzes, wonach die Ersitzungsfrist der Ausländer erst vom Jahre 1906 zu beginnen habe, endgiltig entschieden werden wird.