Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 11 (11.1902)
- Date
- 1902-11-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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4 christlichen Religionsgesellschaften eine so'che Herabwürdigung ihrer religiösen Einrichtungen und Gebräuche erfolgt, so wäre gewiss der Staatsanwalt mit aller Energie dagegen eingeschritten. Nun denn, wenn das Recht vor niemandem gebeugt werden darf, so muss es auch dann angewendet werden, wenn es sich um die Juden und ihre heiligsten religiösen Gefühle handelt. Dass der jüdische Religionsunterricht nicht zu einer leeren Schablone herabsinke, dass der Staat im praktischen Leben sich nicht in Widerspruch setze mit seinen schulgesetzlichen Anforderungen, dass die Erwachsenen nicht beschimpft und in ihrer Existenz angegriffen werden, weil sie jene Lehren befolgen, die der Staat zur Erhaltung der bürgerlichen Ordnung den Kindern erteilen lässt, das ist eine Angelegenheit, die alle Kultusgemeinden des Reiches interessiert und über den Rahmen des von uns geübten Rechtsschutzes hinausgreift. Wir halten es deshalb für dringend notwendig, dass gegen diese von der antisemitischen Presse systematisch geübte Herabwürdigung der jüdischen Religionsgebräuche und gegen deren Duldung durch die staatlichen Organe ein gemeinsamer Schritt aller österreichischen Kultusgemeinden erfolge: Die juristische Seite wird das Rechisschutzbureau der „Oesterreichisch- Israelitischen Union" erledigen. Aber hier steht mehr auf dem Spiele als etwa bloss das verletzte Recht oder die wirtschaftliche Existenz einzelner Glaubensgenossen, hier handelt es sich um die tausendjährigen Grundlagen des Judentums, um die Frage, ob der österreichische Jude noch fernerhin in der freien Uebung seiner Religion den staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Schutz finden soll oder nicht. Eine klare und präzise Antwort auf diese Frage von Seiten der Regierung zu verlangen, ist unseres Erachtens eine unaufschiebbare Pflicht sämtlicher Kultusgemeinden. Könitz und Polna. Am ii. Oktober wurden vom Berliner Landgerichte der Herausgeber der »Staatsbürger-Zeitung«, Bruhn, zu sechs Monaten und der Redakteur desselben Blattes, Dr. Bottich er, zu einem Jahre Gefängnis verurteilt, weil sie aus Anlass des Konitzer Mordes Behörden und Beamte der Parteilichkett zugunsten der Juden und verschiedene Juden direkt der Beteiligung an der Ermordung des Gymnasiasten Winter beschuldigt hatten. Die Verhandlung, in welcher das ganze Uritersuchungsmaterial in der Konitzer Mordaffäre neuerdings vorgeführt und sämtliche Beamte, die mit polizeilichen und gerichtlichen Erhebungen betraut waren, als Zeugenvernommen wurden, ergab für die Angeklagten ein so niederschmetterndes Resultat, dass sie selbst einen kläglichen Rückzug antreten mussten.