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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-11-01 · 11 (11.1902) · p. Seite 3

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
11 (11.1902)
Date
1902-11-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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3 Kultusgemeinden bezeichnet wird. Der Wiener Kultusvorstand hat mittelst Plenarbeschlusses vom i. Jänner 1901 den Lehrplan für den israelitischen Religionsunterricht in den Volks- und Bürgerschulen sowie in den Mittelschulen festgesetzt, der vom Landesschulrate als jener Behörde, die nach dem Landesgesetze vom 12. Oktober 1870 das staatliche Aufsichtsrecht über den Religionsunterricht auszuüben hat, approbiert wurde. Nach diesem Lehrplan wird in den Volksschulen für Knaben und Mädchen in der vierten Klasse die Bedeutung der Festtage gelehrt und in der fünften Klasse eine Uebersicht der Fest- und Fasttage gegeben; ferner in der dritten Klasse der Bürgerschule die Bedeutung der Fest- und Fasttage und der an denselben einzuhaltenden rituellen Gebote, sowie der gesamte Gottesdienst eingehend erörtert. Wir haben es für notwendig erachtet, hier detailliert alle jene gesetzlichen Bestimmungen anzuführen, welche das dringende Interesse des Staates an einem geregelten, die Lehren und Gebräuche des jüdischen Glaubens umfassenden Religionsunterrichte bekunden. Der Staat verlangt religiös und sittlich erzogene Bürger, er drückt den entschiedenen Willen aus, dass die Angehörigen der verschiedenen Konfessionen in ihren religiösen Satzungen genau unterwiesen werden, und er kann damit keine andere Absicht verfolgen, als dass diese Satzungen von den Bekennern der verschiedenen Kulte auch wirklich eingehalten werden. Die Enthaltung von jeder Arbeit, die Schliessung der Geschäfte zu dem Zwecke, um am Sabbat und den jüdischen Festtagen mit ungetrübter Andacht den Geist zu Gott erheben zu können, ist ein Kardinalgebot der jüdischen Glaubenslehre. Es ist deshalb eine Beleidigung der heiligsten religiösen Empfindungen, wenn die antisemitischen Blätter schreiben, dass gerade die jüdischen Feiertage geeignet seien, die christliche Bevölkerung erkennen zu lassen, wie sehr „Israel ein Staat im Staate, ein Land im Lande, eine Gemeinde in der Gemeinde sei", wie sehr „die zahlreichen geschlossenen Läden und Geschäfte und die hochnäsigen und aufgedonnerten, mit Parfüm überschütteten Jüdinnen und geputzten Juden auffallen". Derselbe Staat aber, welcher darauf dringt, dass unseren Kindern die Heiligung des Sabbaths und der Feiertage eingeschärft werde und dass die Erwachsenen die Satzungen des jüdischen Glaubens befolgen, derselbe Staat duldet es, dass unsere Glaubensgenossen wegen dieser Heiligung, wegen der Betätigung ihrer Andacht und Gottesfurcht öffentlich verhöhnt und beschimpft und in ihrem Erwerbe schwer geschädigt werden. Der Herr Ministerpräsident hat sein neues Amt als Leiter des Justizministeriums mit dem schönen Worte angetreten : dass nur einerlei Recht herrschen und das Gesetz vor niemandem gebeugt werden solle. Wäre gegen eine der

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