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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-10-01 · 10 (10.1902) · p. Seite 2

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
10 (10.1902)
Date
1902-10-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 date einräumen will, so hat die bisherige Landtagsmehrheit, abgesehen von wahrscheinlichen weiteren Verlusten in den Landgemeinden, mit einem sicheren Verluste von mindestens sechs Mandaten zu rechnen. Die Partei Luegers gibt sich der Hoffnung hin, diese Verluste durch den Gewinn der bisher im liberalen Besitze befindlichen sechs Mandate der Inneren Stadt auszugleichen. Die Stellung der jüdischen Wählerschaft in diesem Kampfe ist wohl von selbst gegeben. Die derzeitigen Machthaber im Wiener Gemeinderate und niederösterreichischen Landtag haben die jüdische Bevölkerung nach Kräften drangsaliert. Die jüdischen Beamten wurden trotz langjähriger verdienstvoller Tätigkeit rücksichtslos präteriert, die jüdischen Kaufleute und Fabrikanten, welche zu der Kommune in geschäftlichem Verhältnis standen, nach Tunlichkeit ausgemerzt, den jüdischen Bewerbern ausnahmslos das Heimatsrecht verweigert. Der Wiener Gemeinderat und nicderösteneichische Landtag sind die zwei weithinragenden Hochburgen des Antisemitismus. Es wäre von grosser Bedeutung, wenn vor Allem die cbristlichsociale Majorität des niederösterreichischen Landtages Falle käme. Es ist allerdings richtig, dass auch die Deutschnationalen Niederösterreichs keineswegs von antisemitischen Gesinnungen frei sind und den Judenpunkt nur deshalb nicht mehr in solchem Masse betonen, weil, wie der Abgeordnete Dr. Kolisko in einer Wahlrede sagte, „der Antisemitismus nicht mehr zieht". Aber es ist hervorzuheben, dass die Deutschnatioralen nur einen Bruchteil der neuen Mehrheit bilden würden, während die übrigen Bestandteile derselben den Antisemitismus als Programmpunkt bekämpfen. Insbesondere stehen bei den Wiener Wahlen antisemitischen Kandidaten entschieden freisinnige Männer gegenüber, welche die kräftigste Unterstützung der jüdischen Wählerschaft verdienen und es ist daher notwendig, innerhalb der jüdischen Wählerschaft der vielfach auftretenden Wahlmüdigkeit, sowie der von manchen Seiten ausgegebenen Parole der Wahlenthaltung entgegenzuwirken. Der Abwesende hat auch im politischen Leben immer Unrecht. Da nach den, insbesondere im I., II. und X. Bezirke, herrschenden Stimmenverhältnissen jede einzelne Stimme von entscheidender Bedeutung sein kann, so würde jeder jüdische Wähler, welcher während der Reklamationsfrist sich nicht um sein Wahlrecht kümmert oder am Wahltage von der Urne fern bleibt, sich einer sträflichen Unterlassung schuldig machen und eine sch v^re Verantwortung auf sich laden.

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