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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-07-01 · 7 (7.1902) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
7 (7.1902)
Date
1902-07-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 gegen sie eine Strafuntersuchung eingeleitet werde. Franziska Soukup gab bei ihrer Einvernahme durch den Polizeikommissär an, sie habe ihren Dienstort verlassen wollen, weil ihre Frau sie quälte. Sie habe aber Geld gebraucht, um allenfalls einige Wochen ohne Stelle leben zu können, und habe geglaubt, das Geld leichter von ihren Eltern erlangen zu können, wenn sie ihnen ein solches Märchen auftische. Sie selbst habe keine Angst vor einem Ritualmorde gehabt. Heute wurde Franziska Soukup, ein 17jähriges Mädchen, dem Strafrichter des Bezirksgerichtes Landstrasse, Gerichtssekretär Dr. Wagner als Häftling vorgeführt. Der Richter fand indes nach dem bisherigen Stande der Angelegenheit keine Handhabe, gegen Franziska Soukup strafgerichtlich einzuschreiten. Die Verbreitung beunruhigender Gerüchte (§ 308 des Strafgesetzes) ist bekanntlich nur dann strafbar, wenn sie auf dem Wege öffentlicher Verlautbarung geschieht, und wegen des an ihren Eltern versuchten Betruges könne die Soukup nach § 525 des Strafgesetzes nur auf Antrag ihrer Eltern bestraft werden. Da überdies auch der Kanzleibeamte, der zur Uebersetzung des tschechischen Briefes berufen wurde, die Uebersetzung nicht recht zu stände brachte, beschloss der Richter, die Verhandlung zu vertagen. Der Brief wird durch einen Gerichtsdolmetsch übersetzt, und die Erhebungen werden gegen die Soukup fortgesetzt werden. Diese wurde auf freien Fuss gestellt. Verleumdung eines jüdischen Geschäftsmannes. Der in Bozen erscheinende christlich-soziale „Tiroler" beschuldigte in seiner Nr. 46 vom 19. April d. J. den dortigen jüdischen Kaufmann L o e b 1, dass er für Waren, die in seiner Auslage mit billigen Preisen bezeichnet sind, in seinem Geschäftslokale höhere Preise verlange. Herr Friedrich Loebl wendete sich gegen diese Verleumdung um Rechtsschutz an die „Oesterreichisch-Israelitische Union". Iu der Nummer vom 3. Mai d. J. war nun der „Tiroler" gezwungen, folgende Berichtigung abzudrucken: Löbliche Redaktion „Der Tirole r", zuhanden des verantwortlichen Redakteurs Herrn Peter Fuchsbrugger Bozen. Mit Bezug auf Ihre in Nr. 46 der Zeitschrift „Der Tiroler" vom Samstag den 19. April a. c. unter der Ueberschrift „Jüdisches" enthaltene Notiz fordere ich Sie auf Grund des § 19 Press-Gesetz auf, nachstehende Berichtigung in gesetzlicher Form und Frist abzudrucken : 1. Es ist unwahr, dass ich auf dem erwähnten, in der Auslage zur Schau gestellten Gruppenbilde einen Preis angebracht habe. % Es ist unwahr, dass nach dem Preise dieses Gruppenbildes innerhalb der letzten vier Wochen von irgendeiner Kunde gefragt wurde.

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