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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-07-01 · 7 (7.1902) · p. Seite 10

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
7 (7.1902)
Date
1902-07-01
Page
Seite 10 (sequence 10)
Language
German
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10 Der Werkführer Wenzel Po et scher, der gegen den Bauoberkomniissär Jaroslaw Schwamberger eine Ritualmordbeschuldigung erhoben hatte, wurde am 21. Juni vom Strafgerichte Wahring zu 50 K Geldstrafe, eventuell fünf Tagen Arrest verurteilt. Der Angeklagte hatte am 4. Mai 1. J. beim Polizeikommissariate Währing die Anzeige erstattet, dass das an diesem Tage aus dem Dienste der Eheleute gchwamberger ausgetretene Dienstmädchen Aloisia Jirko von ihren jüdischen Dienstgebern um die Osterzeit zu rituellen Zwecken eingeschläfert und an ihr eine rituelle Blutabzapfung vorgenommen worden sei. Herr Schwamberger, der Christ ist, bemerkt in seiner durch den antisemitischen Advokaten Dr. Rabenlechner eingebrachten Klage, es sei die höchste Zeit, der Blutlüge energisch an den Leib zu rücken. Bei der ersten vor drei Wochen stattgehabten Verhandlung suchte der Angeklagte Poetscher seiner polizeilichen Anzeige eine harmlose Deutung zu geben. Er erklärte, er habe nur angezeigt, dass die Jirko, eine Verwandte seiner Frau, am Rücken eine Wunde habe, die sie sich auf dem Dienstplatze zugezogen. Der Richter hatte damals konstatiert, dass die Jirko vom Polizeibezirksarzte genau untersucht worden war und dass sich keinerlei Spuren einer etwaigen Schnittwunde oder Blutabzapfung vorgefunden hätten. Am Rücken befanden sich nur einige Flechten, die offenbar von einem Ausschlag herrühren. Der Angeklagte blieb auch in der zweiten Verhandlung bei seiner ursprünglichen Behauptung, dass er vom Blutabzapfen bei der Polizei gar nichts gesagt habe. Die Dienstmagd Jirko wurde als Zeugin vorgerufen, gab aber trotz wiederholter Anfragen keine Antwort, weshalb der Richter sie zurücktreten liess, ohne sie zu vernehmen. Am Schlüsse beantragte der Verteidiger die Freisprechung seines Klienten, da er nur zur Anzeige gebracht habe, was er gehört habe. Der Richter fällte daraufhin das oben mitgeteilte Erkenntnis. * Die Verbreiter des Märchens vom Ritualmord in Wien haben es bei den Dienstmädchen so weit bekannt gemacht, dass diese es schon für kleine betrügerische Zwecke verwenden. Beim Polizei- Kommissariat Landstrasse erschien am 4. Juni der Fleischhauermeister Simon Spitzer, um gegen sein Dienstmädchen Franziska Soukup eine Strafanzeige zu erstatten. Seine Frau habe, erzählte er, einen Brief in die Hand bekommen, welchen die Soukup an ihre in Leitomischl wohnhaften Eltern gerichtet, aber noch nicht abgeschickt hatte. In dem Briefe sprach das Mädchen die Befürchtung aus, dass von ihren Dienstgebern an ihr ein Ritualmord verübt werden könne, und erzählte den Eitern von einem derartigen Attentat, das in der letzten Zeit an einem Dienstmädchen begangen worden sei. Diese Befürchtung begründete der Brief damit, dass sich in dem Hause des Spitzer ganz eigentümliche Messer befänden, und dass sehr viel polnische Juden dahin kämen. Spitzer ging mit dem Briefe, den seine Frau ihm zeigte, sofort zur Polizei, erklärte dort, dass er das Madchen keine Stunde länger in seinem Hause behalte, und bat, dass

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