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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-06-01 · 6 (6.1902) · p. Seite 11

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
6 (6.1902)
Date
1902-06-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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11 Schwamberg erscnien, wurde sie für entlassen erklärt. Im Laufe des Nachmittags begab sich Herr Schwamberg, eingedenk der jetzt strenge gehandhabten Meldungsvorschriften, zum Polizei-Commissariate, um das Mädchen abzumelden. Wie staunte er, als er hier vom diensthabenden Beamten erfuhr, es liege gegen ihn eine Strafanzeige vor, wonach er bei dem Mädchen mit einer rituellenBlutabzapfung vorgegangen sei. Der Polizei-Bezirksarzt, der die iro untersuchte, constatierte, dass eine derartige Handlungsweise völlig ausgeschlossen sei. Herr Schwamberg liess durch seinen Vertieter, den Advocaten Dr. Rabenlechner, unverzüglich gegen den Anzeiger, den Privaten Wenzel Potscher, 3. Bezirk, Kölblgasse 21, die Verleumdungsanzeige erstatten, in welcher darauf hingewiesen wird, Herr S c h w a m b e r g sei Katholik, auch in seiner Familie befinde sich kein Mitglied mosaischer Confession und er bitte um eingehende Untersuchung, da es an der Zeit sei, derartigen Blutmärchen mit Energie an den Leib zu gehen. Zugleich behält er sich vor, nach Aufhellung der mysteriösen Anzeige auch gegen eventuelle Mitschuldige gerichtlich vorzugehen. Vielleicht bringt endlich das Einschreiten von christlicher Seite eine Bestrafung der Verleumder zuwege. In allen Fällen, wo Juden die Opfer der Verleumdung waren, sind bisher die Urheber derselben straflos ausgegangen. Bezeichnend für die Haltung der Staatsanwaltschaften in dieser Hinsicht ist der Ausgang der Hluker Blutbeschuldigungs-Affaire, über die wir im Februar-Hefte unserer Monatsschrift berichteten. Das lügnerische Dienstmädchen Anna Koczian hatte sich mit Hilfe des Bürgermeisters von Hluk über die ungarische Grenze nach Skalitz (Szakolczän) geflüchtet. Die Staatsanwaltschaft in Ungarisch-Hradisch hat sich nun die Sache leicht gemacht und dem Privatbetheiligten Herrn Bernhard Man dl er in Hluk folgenden Bescheid zugestellt: St. 2610/1 14 „In der Strafsache gegen Anna Koczian wegen der Verbrechen der Verleumdung nach § 209 St.-G., des Betruges nach den §§ 197, 199a St.-G. und der öffentlichen Gewalttätigkeit nach § 87 St.-G. stelle ich unter Einem bei dem hiesigen k. k. Kreisgerichte den Antrag, das Strafverfahren gegen Anna K o c z i a n, die sich ausserhalb des Gebietes der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder befindet, bis zu ihrer künftigen Entdeckung im Inland gemäss § 412 St.-Pr.-O. einzustellen und die Acten dem competenten königlich ungarischen Gerichtshofe zur allfälligen weiteren Amtshandlung wider die Genannte abzutreten. Hiervon werden Sie in Kenntnis gesetzt, um allenfalls Ihre Rechte als Privatbeteiligte!- unter Einem bei den ungarischen Behörden geltend machen zu können/4 Ung.-Hra (lisch, am 30. April 1902. Der Leiter der k. k. Staatsanwaltschaft (Unterschrift unleserlich.) I . . * «• ,

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