Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 5 (5.1902)
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 20 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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20 Dieser Artikel bot der Wiener Staatsanwaltschaft seltsamerweise keine Veranlassung, auf Grund des § 302 Strafgesetzes einzuschreiten. Wir haben daher am 16. April beim Herrn Justizminister Freih. von Spens-Booden mündliche Beschwerde geführt und demselben folgende Eingabe überreicht: Euer Excellenz! Unter neuerlicher Berufung auf die Entscheidung des hohen k. k. Obersten Gerichtshofes, betreffend das vom Pfarrer Ignaz Wojs in Trzebinia verbreitete Flugblatt, in welchem ausgeführt wurde, dass Christen bei Juden nicht Dienst und Arbeit nehmen, jüdische Aerzte von Christen nicht consultiert werden, Christen mit Juden nicht in einem Hause zusammen wohnen, Juden zu öffentlichen Aemtern nicht zugelassen werden dürfen etc., beehren wir uns, den in der Wiener „Deutschen Zeitung" vom 14. d. M. unter der Ueberschrift: „Die Macht des Judenthums und ihre Bekämpfung" erschienenen Artikel vorzulegen, der in den angestrichenen Steilen genau dieselbe Tendenz verfolgt und ebenso das Vergehen nach § 30:2 Str.-G* begründet, wie das Wojs'sehe Flugblatt. Trotz der obcitierten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes hat sich die k. k. Wiener Staatsanwaltschaft nicht veranlasst gesehen, gegen diesen aufreizenden Artikel einzuschreiten. Ebensowenig hat die genannte Behörde trotz unserer directen Anzeige in den angestrichenen Stellen des beiliegenden, in Nr. 4758 des „Deutschen Volksblatt* vom 3. April 1902 erschienenen Artikels VA bas les Juifs" von Gyp eine Aufreizung im Sinne des § 30- Str.-G. erblickt. Indem wir die Aufmerksamkeit Eurer Excellenz auf diese befremdlichen Thatsachen lenken, stellen wir die Bitte: Eure Excellenz geruhe der k. k. Staatsanwaltschaft Wien die erforderlichen Weisungen zukommen zu lassen, damit diese Behörde ihre gesetzliche Pflicht erfülle und in der Beurtheiiung von Druckschriften, welche gegen das Gesetz Verstössen, sich an die vom Obersten Geric tshofe gegebene Richtschnur halte. Wir betonen hierbei ganz besonders, dass die Directive im Falle Wojs durch eine zur Wahrung des Gesetzes erhobene Beschwerde der hohen k. k. General-Proeuratur provociert wurde, und dass es doch eine Anomalie wäre, wenn die der General-Proeuratur unterstehende Staatsanwaltschaft der Auffassung der übergeordneten Behörde zuwiderhandeln würde. Wien, am 15. April 1902. Eurer Excellenz in tiefster Ehrerbietung ergebene Oester reichisch-Israelitis che Union Der Schriftführer : Der Präsident: Di. Meitner. Paul-Schiff. Gerüchte über neue Aussagen Hilsners. Die antisemitische und clericale Presse wird nicht müde, die Affaire Polna von neuem aufzurühren. Vor kurzem meldeten die „Katolicke lisfy", Hilsner hätte gestanden, dass er den Mord mit seinen Genossen Leixner, Dworacek und Zelinger verübt habe. Das ist jenes Kleeblatt, mit welchem Hilsner am kritischen Tage auf dem Kitha rinenberge Karten gespielt hatte. Zur Bekräftigung dieses angeblichen Geständniss es soll sich Hilsn er auf den herrschaftlichen H^ger Mischinger aus Klein-Weschnitz, sowie den Schuhmacher Wesse ly berufen haben.