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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-05-01 · 5 (5.1902) · p. Seite 18

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
5 (5.1902)
Date
1902-05-01
Page
Seite 18 (sequence 18)
Language
German
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18 In New-York machte die Sache grosses Aufsehen. Es fand ein von 3000 Personen besuchtes Maseenmeeting statt, und hervorragende dortige Glaubensgenossen wendeten sich telegraphisch nach Wien mit der Anfrage, ob die Nachricht von der Verhaftung Schmul Leib Sehn urs und vier anderer Juden wegen Mordes auf Wahrheit beruhe. Auf die telegraphische Antwort, dass es mit der Verhaftung seine Richtigkeit habe, beschlossen die Herren Neustädter, Dr. Pereira- M e n d e z, Dr. Philipp Klein und Dr. ßlaustein, die Repräsentanten der New-Yorker „Educational Alliance", Schulim Schnur mit dem am9. April nach Europa abgehenden Dampfer „Kronprinz Wilhelm" zurückzusenden, damit derselbe leibhaftig Zeugnis gebe von der Unwahrheit des Mordgerüchtes. Mittlerweile hatte Herr Dr. Elias Goldhammer in Tarnow die Vertretung der verhafeeten Juden beim dortigen Kreisgerichte übernommen und demselben folgende Documente vorgelegt: 1. Die genaue New-Yorker Adresse und die Photographie des angeblich Ermordeten, die sich auch im Besitze unseres Rechtsschutz- Bureaus befindet. 2. Die amtliche Bescheinigung, wann und mit welchem Schiffe Schulim Schnur in New-York angelangt sei. 3. Die eidliche Bestätigung, dass er mit dem angeblich Ermordeten identisch sei. Dr. Goldhammer bot ferner eine Caution an, um die Stellung der Verhafteten auf freien Fuss zu erwirken. Die Tarnower Rathskammer hat jedoch dieses Ansuchen abgelehnt, wogegen Dr. Goldhammer die Beschwerde an das Krakauer Oberlandesgericht überreicht hat. Die Abreise Schulim Schnur s verzögerte sich, da er einen anderen Dampfer benützen musste, und erst am 26. April langte derselbe in Begleitung des Herrn Zeltner aus New-York in Wien an. Unser Rechtsschutzbureau beförderte beide unter Führung eines Vertrauensmann nach Dombrowa, wo Schulim Schnur sofort einem Verhöre unterzogen wurde. Kurz vor Schluss des Blattes erfahren wir, dass die fünf Beschuldigten gegen Caution auf freien Fuss gesetzt, dagegen Schulim Schnur vom Untersuchungsrichter in Haft genommen wurde. Es ist selbstverständlich, dass wir die Sache weiter verfolgen. Zur Praxis des neuen Heimatsgesetzes. Bekanntlich wies der Wiener Magistrat am 7. Februar d. J. alle nichtösterr eichischen Staatsbürger ab, welche auf Grund des § 5 der Novelle vom 5. December 1896 um Zusicherung der Aufnahme in den Gemeindeverband angesucht hatten. Die Abgewiesenen recurrierten an die niederösterreichische Statthalterei, welche soeben die erste diesbezügliche Entscheidung gefällt hat. Die Statthalterei gab dem Recurse keine Folge und bestätigt, dass der Lauf der zehnjährigen Ersitzungsfrist für nichtösterreichische Staatsbürger erst am 5. December

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