Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 5 (5.1902)
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 16 (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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16 ohne auf die Frage des Dienstgebers, was die Polizei von ihr wollte, zu antworten. Erst als die Hanel am 16. April neuerdings zur Polizei berufen wurde und längere Zeit wegblieb, zog Herr A dl er Erkundigungen ein und erfuhr, dass gegen ihn die Anzeige erstattet worden sei, er habe dem Mädchen an den Füssen Schnitte beigebracht und Blut abgezapft. Der städtische Arzt Dr. Schnürch hat auf Anordnung der Polizei die Wunden untersucht und einen actenmässigen Befund ausgefertigt. Da es sich herausstellte, dass eine im Hause des Polizei-Inspectors wohnhafte Wäscherin, namens Marie Gebauer, mit Maria H a n e 1 schon einige Tage vorher von Blutabzapfungen vor den jüdischen Ostern gesprochen habe und dass durch die Wäscherin anderen Personen das Gerücht zugetragen wurde, Leopold Adler habe der Maria Hanel Schnittwunden an den Füssen beigebracht, so strengte Herr Adler durch den Jägerndorfer Advocaten Dr. Schnabel gegen alle diejenigen Personen, welche welche diese Beschuldigung verbreiteten, die Ehrenbeleidigungsrespective Verleumdungsklage an. Ein zweites, bei Herrn Adler schon seit drei Jahren bedienstetes Mädchen, namens Emma Kr o mm er, sagte aus, dass Maria Hanel gleich bei ihrem Eintritte über die Juden geschimpft und von Blutabzapfungen erzählt habe. Vom 1. bis 4. April schliefen beide Mädchen gesondert, die übrigen 11 Tage aber zusammen in einem Bette. Wären nun wirklich der Maria Hanel Schnittwunden an den Füssen beigebracht worden, so hätte dies nur in der Zeit vom 1. bis 4. April geschehen können. Nun behauptet aber Emma Kr omni er mit voller Bestimmtheit, dass die Schnitt- oder Ritzwunden, die ihr Maria Hanel am 15. April abends zeigte, ganz frisch waren und noch bluteten. Am 19. April begab sich der Staatsanwalt von Troppau in Begleitung der beiden Gerichtsärzte Dr. Zinsmeister und Dr. Kain nach Jägerndorf, wohin Maria Hanel, die mittlerweile nach ihrem Heimatsorte Karlsthal abgereist war, vorgeladen, einem eingehendem Verhöre unterzogen und von den Gerichtsärzten genau untersucht wurde. Die Herren nahmen auch einen Localaugenschein in und Wohnung Adlers vor. Es ist in diesem Augenblicke noch zweifelhaft, ob man es mi^ einem Acte der Bosheit oder einem Ausflusse religiösen Wahnes zu thun hat. * Kurz vor den jüngsten Feiertagen fand die bei dem Lederhändler Moriz Laufer in Königinhof a. E. bedienstete Magd beim Reiben von Mazzoth ein Stück, welches an den Bruchflächen rothe Flecken zeigte. Die Magd lief bestürzt zur Hausfrau und fragte, was diese rothen Flecken bedeuten. Herr Lauf er erstattete bei der politischen Behörde die Anzeige, und eine genaue chemische Untersuchung der scheinbar mit Blut befleckten Mazzothstücke ergab, dass die rothen Flecken von Siegellack herrühren.