Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 5 (5.1902)
- Date
- 1902-05-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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15 minister Freiherr v. Spens-Booden diese Anfrage beantwortet. Er theiltemit, dass die Erhebungen des Gendarmerie-Postencommandos in Anssig ergeben haben, dass sich das Mädchen Marie Krejza im vorgeschrittenen Zustande der Schwangerschaft befand und zu ihrer in Aussig bediensteten Schwester geäussert habe, dass sie einen Selbstmord begehen werde, weil ihr Geliebter sie verlassen und ein anderes Mädchen geheiratet habe. Am 25. Februar d. J. sei unterhalb der Elbesehloss-Brauerei in Leitmeritz ein weiblichei Leichnam aus der Elbe gezogen worden, welcher mit aller Bestimmheit als der der verschwundenen Krejza von ihrer Mutter und ihrem Schwager agnosciert wurde. Irgend ein Merkmal erlittener Gewalt wurde an dem Leichnam nicht, wohl aber der Zustand der Schwangerschaft constatiert. Daraus sei zu entnehmen, dass sich die Behörden mit dem Falle befasst haben, ohne dass es eines Einschreitens seitens des Ministers bedurft hätte. Was die aus diesem Anlasse entstandenen Gerüchte von einem Ritualmorde betrifft, so bemerkt der Minister, dass infolge des Verschwindens des Mädchens in Aussig und Umgebung Gerüchte verbreitet wurden, dass die Leiche im Keller des Confectionärs Oscar Pick, in einer Kiste oder einem Fass verpackt, ohne Kopf, und der abgeschnittene Kopf in einem Koffer aufgefunden und Oscar Pickverhafet worden sei. Durch diese beunruhigenden Gerüchte veranlasst, erstattete Oscar P fc k beim Bezirksgerichte in Aussig, sowie bei der Staatsanwaltschaft in Leitmeritz die Anzeige, über welche pflichtgemäss Vorerhebungen eingeleitet wurden. Die Erhebungen haben aber ergeben, dass die Thatbestands-Momente des § 305 St.-G. (Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte) nicht vorhanden waren, so dass die Staatsanwaltschaft die Erklärung abgeben konnte, keinen Grund zur weiteren Verfolgung zu rinden. Der Minister constatiert zum Schlüsse, dass die aufgetauchten Gerüchte über den Ritualmord in weiteren Kreisen der Bevölkerung keinen Glauben fanden, und dass durch dieselben auch eine weitergehende Beunruhigung nicht hervorgerufen wurde. * Die Lorbeeren des Dr. Eisenkolb haben seinen Clubgenossen Franko Stein nicht schlafen lassen. Er interpellierte am 22. April den Justizminister über eine angebliche Blutabzapfung in Jägerndorf. Unsere Erhebungen über diese Affaire ergaben folgendes Resultat: Am 1. April a. c. trat beim jüdischen Delicatessenhändler Leopold Adler in Jägerndorf die 18jährige Maria Hanel aus Karlsthal (Schlesien) in Dienst. Sie klagte schon bei ihrem Eintritte über wunde Füsse. Am 14. April sah sich Herr Adler gezwungen, c*er Hanel wegen Untüchtigkeit zu kündigen. Am 15. April wurde das Mädchen zur städtischen Polizei abgeholt und kam nach einer Stunde zurück,