Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-04-01 · 4 (4.1902) · p. Seite 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
4 (4.1902)
Date
1902-04-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/9756662-9602426-9602526--0360-9602530
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

4 andere Anregung daraus entstehen. Der Mensch kann nur durch Vergleiche denken und deshalb kann selbst durch Vergleichen der Anschauungen manche neue Anregung entstehen. Bei den Pflichten und Rechten der österreichischen Juden handelt es sich zunächst natürlich um die materiellen Pflichten des Staatsbürgers. Natürlich ist diese Pflicht leicht zu bestimmen. Es ist ganz klar, dass die österreichischen Juden Steuer zu zahlen haben; es ist dies ihre Pflicht in derselben Weise, wie bei allen anderen Staatsbürgern. Die Schwierigkeit entsteht eigentlich erst bei der Frage: wie weit gehen die Pflichten der Juden auf geistigem Gebiete, oder um ein beliebtes Schlagwort zu gebrauchen, haben die österreichischen Juden die Pflicht, sich zu assimilieren? Es kommen hierbei zwei Gedankenkreise in Betracht: der nationale und der kirchliche. In kirchlicher Beziehung hat man an uns meistens keine Anforderungen gestellt, entsprechend der allgemeinen Tendenz des Jahrhunderts, welche, abgesehen von einzelnen Rückschlägen, kirchlichen Fragen mit einer gewissen Unparteilichkeit gegenübersteht. Ich will nicht leugnen, dass trotzdem auch auf diesem Gebiete einige Entgleisungen vorgekommen sind. Ich darf hierbei daran erinnern, dass selbst der grosse Mommsen im Jahre 1881 eine Broschüre geschrieben hat, in welcher er den Juden nahelegte, sie sollen sich taufen lassen, dass der berühmte Orientalist Weber der Meinung war, die Juden sollen das Schächten aufgeben, denn es sei ein orientalischer Brauch und darum sei er abzuschaffen. Es ist wichtig, dem gegenüber festzustellen, dass, abgesehen von solchen vereinzelten Missgriffen, doch im allgemeinen übertriebene Forderungen an die Juden nicht gestellt worden sind, dass sie ihre Pflicht gethan haben und dass sie auch bei ihren christlichen Mitbürgern Hilfe gefunden haben. Ich möchte bei dieser Gelegenheit besonders hervorheben, dass dies namentlich in Deutschland durch die Katholiken geschehen ist, welche gleich uns ihre Rechte als religiöse Minderheit vertheidigen. Dies geschah auch in früherer Zeit durch den berühmten Naturforscher Alexander v. Humboldt und in jüngster Zeit durch den Senior der Criminalisten, Weller, welcher die Juden bekräftigt hat in ihrer Anhänglichkeit an ihre Religion. Allerdings hat man sich den Luxus von Gewissensfreiheit auf rein religiösem Gebiete nur so wreit geleistet, als nicht bei der Besetzung von Stellen und Aemtern andere Bestrebungen und Rücksichten in Frage kamen. Und man muss auch gebürend in Betracht ziehen, dass die nationale Frage, die auf der einen Seite uns ja so viel geschadet hat, auf der anderen Seite die kirchliche Feindschaft abgestumpft hat. Wenn gewisse Kapläne und Cooperatoren schliesslich auf den Standpunkt gekommen sind, dass ein ge aufter Jude ihnen genau so lieb oder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.