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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-03-01 · 3 (3.1902) · p. Seite 22

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
3 (3.1902)
Date
1902-03-01
Page
Seite 22 (sequence 22)
Language
German
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22 Namen deines Gottes." (3. Moses 19.) Und in demselben Sinne: „Ihr sollt nicht meinen Namen entweihen, denn ich bin der Herr, der ich euch heilige." (3. Moses 22.) Knapp und präcis, scharf und schneidiglautet der Ausspruch des Propheten : „Falschen Eid hasse ich, spricht der Herr." (Zacharias 8.) In einem schönen, anschaulichen Bilde verkündet es der Psalmendichter: „Wer darf den Berg des Herrn besteigen, wer seine heilige Stätte betreten? Wer lauteren Herzens ist, wer Meineid nie begehet, zum Truge nie schwöret." (Psalm 24.) Demselben Gedankengange folgen ausnahmslos die späteren jüdischen Lehrer und Theologen. Alle sind sie bemüht, unser Gewissen zu schärfen. So stellt ein Gelehrter im Talmud den Grundsatz aufr „Schon Dein Ja und Nein sei wahrhaft und rechtlich." Ein anderer Schriftgelehrter gibt seinem mächtigen Empfinden über die Bedeutsamkeit des Eides in den Worten Ausdruck: ,,Bei keinem der zehn Gebote gieng ein solches Zittern und Beben durch die Welten, wie bei der Verkündigung des Gebotes von dem Eide." Und von tiefem Grauen über die schwere Sünde des Meineides erschüttert, ruft ein anderer Weiser aus: ,,Was Feuer und Wasser, was die Elemente nicht zerstören, der Meineid verwüstet und vernichtet es." So nimmt in der Weltanschauung des Israeliten der Eid einen besonders geheiligten und erhabenen Platz ein. Ist es da ein Wunder, wenn der Jude mit dem Eide ernstr sehr ernst nimmt! Mir sind Fälle bekannt, wo jüdische Kaufleute und Gewerbetreibende, die in Civilprocessen durch Leistung eines Eides ein obsiegendes Urtheil hätten erstreiten können, auf das ihnen rechtlich zustehende, nicht unbeträchtliche Vermögensobject verzichteten, weil sie es nicht über sich bringen konnten, den zweifellos wahrhaften,, durchaus zutreffenden Eid zu leisten. Der Eid gilt eben dem Juden als ein solch hochwichtiger, gottesdienstlicher Act, dass er auch den wahrhaften Eid zu vermeiden sucht und eine heilige Scheu empfindet, eines- Vermögensnachtheils willen, ohne dringende Veranlassung, den Namen Gottes anzurufen.,; Das Darmstädter Gericht hat übrigens mit seiner Behauptungr dass die Juden es mit dem Eide besonders genau nehmen, keineswegs etwas Neues gesagt. Es war das bekannte conservative Herrenhausmitglied von Thadden, das am 25. Februar 1869 in der ersten Kammer erklärte: „Ich habe eine dreissigjährige richterliche Erfahrung; hiernach nehmen es die Juden mit dem Eide sehr gewissenhaft. Auf die Form kommt es nicht an. Wenn der Jude bei seinem Gott schwört, so schwört er wohl niemals falsch."

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