Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 3 (3.1902)
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 21 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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21 Erklärung des Vorstandes der „Oesterreichisch-Israelitischen Union" veröffentlicht hat. Der Vorstand der „Oesterreichisch-Israelitischen Union". Das Heimatsrecht der Ausländer. Seit einiger Zeit werden die Ausländer, welche bei der Gemeinde Wien um Zusicherung des Heimatsrechtes einschreiten, mit der Begründung abgewiesen, dass die zehnjährige Ersitzungspflicht für die Ausländer nicht mit 1. Jänner 1891, sondern mit 5. December 1896, als dem Tage der Wirksamkeit des neuen Gesetzes beginne, so dass dieselben erst vom Jahre \90j einen Anspruch auf die Aufnahme in den Heimatsverband der Gemeinde Wien haben würden. Man stützt sich hierbei nicht auf das Gesetz selbst, sondern auf die seinerzeitigen Berathungsprotokolle des Abgeordnetenhauses. Da uns heute der Raum mangelt, an der Hand der in Betracht kommenden Gesetzesstellen die Unnahbarkeit dieser neuesten Auslegung nachzuweisen, so theilen wir vorläufig mit, dass wir selbstverständlich gegen die erwähnten ab weislichen Bescheide die Rechtsmittel bis zum Verwaltungsgerichtshofe ergreifen werden. Correspondenzen. Berlin. (D i e J u d e n und d e r E i d.) In seiner jüngsten Etatsrede im Reichstage hat der Abgeordnete Liebermann von Sonnenberg auch das bekannte Urtheil des Darmstädter Gerichtes abfällig kritisiert, welches die Auffassung vertritt, dass die Angehörigen der jüdischen Religion nach den Erfahrungen des Gerichtes es mit dem Eide durchgängig sehr genau nehmen. Der Rabbiner Dr. Münz in Gleiwitz veröffentlicht nun im „Oberschlesischen Wandere]-" ein offenes Schreiben an Liebermann von Sonnen berg, in dem er einen feierlichen Schwur gegen die Existenz eines jüdischen Ritualmordes ablegt und vorher die besondere Hpilighaltung des Eides bei den Juden mit folgenden Excerpten aus •den jüdischen Religionsvorschriften begründet: Von den alttestamentlichen Schriften bis zur Gegenwart herab sind alle religiös-literarischen Denkmäler der Juden von tiefer Ehrfurcht und erhabener Scheu vor der Weihe und der Heiligkeit des Eides erfüllt, Der Jude sieht sich im Eide in unmittelbare Beziehung zu Gott gesetzt, den er als den allwissenden Richter anruft; er fühlt beim Eide mit ernstem Beben den Hauch der Göttlichkeit und den Flügelschlag der Ewigkeit an sich vorüberziehen. Schon in dem mosaischen Zehngebot ist die feste, unerschütterliche, granitne Grundlage für die Heiligkeit des Eides gelegt. „Du sollst den Namen des Herrn, deines Gottes, nicht aussprechen zum Falschen." {% Moses 20) Und wie oft ist di«ser Gedanke im Pentateuch selbst, sowie in den Propheten und Hagiographen in den verschiedensten Wendungen variiert und durch Wort, Lehre und Beispiel uns eingeprägt worden. Wie ergreifend und eindringlich klingt die Mahnung: „Ihr sollt nicht bei meinem Namen zum Falschen schwören, du entweihst dadurch den