Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 3 (3.1902)
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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6 Nägel) vergräbt, ist ein Gelehrter, wer sie verbrennt, ein Frommer, wer sie wegwirft, ein Böser. In Bezug auf Bäder ist zu bemerken, dass man nicht nur in Flüssen badete, sondern dass in Häusern der Vornehmen auch ein Bad sich befand. (2. B. Sam. 11, 2.) Zar Zeit des Talmud badete man in Flüssen und Teichen, namentlich in Quellen, dann in einem eigens zum Eeinigungsbade eingerieMetenWasserbehälter von 40 SeaWasser ( Bet hatwilah oder Mikwah), ferner in warmen Bädern, und zwar warmen Mineralbädern, warmen Wannen- und Bassinbädern, endlich Schwitzbädern. Zu bemerken ist, dass zuweilen hiebei auch Apparate mit diversen Parfümerien und riechenden Oelen angewendet wurden. Um den empfohlenen Bädern und Localwaschungen mehr Nachdruck zu geben, sprachen die Talmudisten, dem damaligen Volksglauben entsprechend, von gewissen Dämonen, von welchen ungewaschene Hände nach dem Schlafe oder vor und nach dem Essen besessen werden und welche die Gesundheit beeinträchtigen. (Sabb. 109, 1 Chol. 105, 2.) Bekannt ist, dass in jeder Gemeinde ein Bad (Mikwah) besteht und religiösen Vorschriften unterworfen ist. Ihr Zweck ist Hygiene. Ein hervorragender Chirurg empfahl nebst dem gründlichen Abwaschen der Hände für die Dauer einer Operation oder des Verbandswechsels die Benützung sterilisierter weisser Zwimhandsehuhe (Bedientenhandschuhe), ein vorzügliches Mitted, dessen ich mich bei der Verwendung gewisser, intensive Reinlichkeit beanspruchender Instrumente seit Jahren systematisch und mit Erfolg bediene. Selbst diese Neuerung findet sich in jüdischen Schriften: Im Schulchan-Aruch lesen wir Folgendes: „Kann im Umkreis von 1500 Ellen kein zum Waschen der Hände geeignetes Wasser erhalten werden, so esse man mit behandschuhter Hand." TT mp In Bezug auf die Berührung todter Körper ist zu bemerken, dass nach mosaischem Gesetze alle menschlichen Leichen als unrein angesehen werden. Die Bibel normiert (Numeri XI, 25) Folgendes: Wer ein Aas berührt, der ist unrein bis zum Abend und muss seine Kleider waschen. Wer einen todten Körper berührt, wird durch 7 Tage unrein sein. (Xum. 11.) Wenn ein Mensch in einem Zelte gestorben ist, so wird jeder, der im Zelte war, und jeder, der eintreten wird, durch 7 Tage unrein sein. Und jedes Gefäss, das im Zelte unbedeckt war, wird durch 7 Tage unrein sein. (14, 15.) Alle diese Verordnungen bezwecken neben ihrer theokratischen Beziehung, lediglich auch als Polizeigesetze die Erhaltung des Lebens und der menschlichen Gesundheit. Die Isolierung von inficierten Personen, die in der Neuzeit auch von der Sanitätsbehörde gefordert wird, gehört also schon zu den alten jüdischen Vorschriften.