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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-03-01 · 3 (3.1902) · p. Seite 5

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
3 (3.1902)
Date
1902-03-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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angedeutet, mancherlei Analogien aufweisen. Nach beiden Richtungen sind minutiöse Vorschriften geltend. Ziehen wir zunächst die Händewaschungen in Betracht. Diese werden vom Chirurgen ganz strenge und mit Zuhilfenahme einer Reihe von Hilfsmitteln durchgeführt. In Bezug auf die Reinigung der Hände findet man in der jüdischen Literatur einen ganzen Tractat, welcher einen Theil des Seder Taharath (Reinigungs-Codex) bildet, und zwar Kr. 11 Tractat Jadaim (Hände). „Gleichviel/' so heisst es daselbst, „ob die Hände durch eine der gewöhnlichen Ursachen der Verunreinigung eine sichtbare Beschmutzung erfahren haben, oder ob es einem verborgen ist, dass seine Hände unrein sind, vor dem Essen der gewöhnlichen Speisen sind alle Hände zu waschen." (Maimonides.) Genau bestimmt ist die Art und Weise der Händewaschung, sowie das Mass des zu benutzenden Wassers. Genau beschrieben ist die Beschaffenheit des Gefässes, in welchem Waschwasser aufbewahrt wird: Es muss ganz sein, einen wohlschliessenden Deckel haben, damit keine unreine Luft hinzutrete. Verboten ist das Wasser zum Händewaschen, von dem ein Thier getrunken, das schon zu einem anderen Zwecke gedient hat, das durch einen hineingefallenen Gegenstand sein Aussehen verloren hat. Der Schulchan-Aruch ordnet an, dass man sich die Hände wasche: beim Aufstehen, nach dem Nägelschneiden, beim Austritt aus dem Bad, nach Berührung der Sandalen oder Füsse, nach einer Nothdurft, nach einem Leichenbegängnis etc. Wie sehr die hygienische Seite in den Vordergrund tritt, geht aus der im Tractat Sabbath (f 128) vorkommenden Notiz hervor: Man solle sich eher die Hände abschneiden, als die Augen mit einem schmutzigen Finger berühren (Jad Tain tikzoh), die Ohren sich kratzen und*dergleichen, weil in dem einen Falle Erblindung, in dem anderen Taubheit folgen kann. Wer des Morgens mit ungewaschener Hand öfters Mund und Nase betastet (Sabb. 109,1), wird von Polypös oder von einem ekelhaften Geruch aus Mund oder Nase befallen. (Ketub 77, 1). Nach Angabe der Talmudisten gibt ein solcher Zustand Grund zur Ehescheidung. Wir Aerzte bestätigen die Möglichkeit der Uebertragung von solchen Krankheiten und wünschen, dass derlei Vorschriften allgemeine Verbreitung finden. Der Schmutz unter den Nägeln gilt nach dem heutigen Stande der Wissenschaft — es bestehen diesbezüglich genaue mikroskopische und bakteriologische Studien — als stark mikrobenhältig und erfordert genaue Massnahmen. Nach den jüdischen Vorschriften ist der Schmutz unter den Nägeln sehr gefährlich. Die abgeschnittenen Nägel mussten daher vernichtet, vergraben oder verbrannt, also nicht einfach weggeworfen werden, damit jedwede Möglichkeit einer Ansteckung ausgeschlossen sei. Dass dies auch vom theokratischen Standpunkte aufgefasst wird, wundert uns nicht. Man liest nämlich folgenden Satz (Tr. Moed Katan 18a) : jp^ Tcn jsmrn P'*^ P-*Pn Wer s^e (^e

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