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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-03-01 · 3 (3.1902) · p. Seite 4

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
3 (3.1902)
Date
1902-03-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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und hat bereits eine festgegliederte Eeihe von strengen Torschriften zur Voraussetzung. Diese Vorschriften wollen wir, wenn auch nur mit Sehlagworten, aufzählen: 1. Sorgfältiges Waschen der Hände. 2. Gründliche Reinigung der Nagel, welche gefährliche Keime enthalten. 3. Ein Bad in gewissen Fällen. 4-. Bekleidung mit einem keimfreien Mantel. 5. Eventuell Bedeckung des Kopfes, damit keine Keime auf das Organ herunterfallen. 6. Eeinigung des Operationsfeldes, der Instrumente, Apparate usw. 7. Verwendung ausschliesslich keimfreier Verbandmittel. 8. Verbot der Vornahme einer Operation nach Berührung einer Leiche oder selbst nach dem Betreten der Leichenhalle. Erforderlich jedenfalls ein Bad. Die Aufzählung dieser rein technischen Vorbereitungsmassregeln schon dürfte manchen meiner verehrten Zuhörer an gewisse bei Juden übliche Vorschriften erinnern, Vorschriften, welche allerdings nicht einer Operation, sondern cultuellen Uebungen, Mahlzeiten usw. vorangehen, respective nachzufolgen pflegen. Die Uebereinstimmung zwischen den modernen Forderungen der AntSlseptik und den verschiedenen biblischen und nachbiblischen Gesetzen ist eine auffallende. In letzterer Beziehung spricht man von Ceremonien, von religiösen Vorschriften und dergleichen. Sie beziehen sieh nicht nur auf das individuelle Verhalten des Einzelnen in den meisten Phasen seines alltäglichen Lebens, sondern auch auf die socialen Verhältnisse der Juden im allgemeinen, auf das Znsammenleben kleinerer und grösserer Gruppen von Menschen. Zunächst mag die Untersuchung am Platze sein, welche jüdische Ceremonien es sind, die von Moses und nach ihm von den Commentatoiren und, Rabbinern in prophetischer Ahnung der Existenz von Mikroben Jahrhunderte und Jahrtausende vor Lister dem jüdischen Volke vorgeschrieben wurdeh. Wir begegnen da einer Eeihe von Massnahmen, deren Begründung und Erklärung uns zum Theile ganz verständlich erscheint. Dagegen sind wir nicht in der Lage, bei anderen Vorschriften irgend einen Zweck oder Sinn ausfindig zu machen, und sind geneigt, dieselben zum mindesten als antiquiert anzusehen. Ob mit Recht, soll nicht weiter geprüft werden. Untersuchen wir nun vor allem im Sinne der modernen Anschauungen die in Frage stehenden Ceremonien, so gelangen wir zu dem Resultat, dass die meisten derselben die individuellen und socialen Verhältnisse vom hygienischen Standpunkte in volle Berücksichtigung ziehen. Es zeigt sich da in überraschender Weise, dass die Hygiene, diese jüngste ins moderne Leben eingeführte Wissenschaft, zugleich vom Standpunkte der Juden die älteste ist, und dass die Socialhygiene, welche die Erhaltung und Förderung der physischen Volkswohlfahrt zur Aufgabe hat, einen derjenigen Pfeiler bildet, auf denen von Juden in der Vorzeit die Civilisation aufgebaut wurde. Doch greifen wir nicht vor. Die einzelnen präparatorischen Massregeln einerseits vom Standpunkte der Antiseptik, andererseits von dem des jüdischen Ceremoniells ins Auge gefasst, werden, wie schon

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