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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-02-01 · 2 (2.1902) · p. Seite 16

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
2 (2.1902)
Date
1902-02-01
Page
Seite 16 (sequence 16)
Language
German
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16 Städtisches Armenwesen im II. Wiener Bezirke. Die bisherige Handhabung der Armenpflege und die Gewaltacte der Ghristlich-Socialen in der Leopoldstadt geben das richtige Spiegelbild, wie es mit dieser humanen Institution in den anderen, weit mehr durchseuchten Bezirken beschaffen sein muss. Man muss nur in Erwägung ziehen, dass die Agenden der Armeninstitution sich nicht allein auf die Vertheilung von Pfründen und Handgeldern beschränken, sondern dass deren Wirkungskreis sich auch auf die Ertheilung von Armutszeugnissen erstreckt, deren Verweigerung die Existenz und die Zukunft mancher befähigter, armer Studierender gefährdet. Die jüdischen mittellosen Studierenden haben diesen Einfluss des Armeninstitutes auf ihre Berufswahl gar oft tief empfunden, so dass seinerzeit — wie erinnerlich — sogar eine Hilfsaction eingeleitet werden musste, um ihnen durch Aufbringung des Schulgeldes und der Lehrmittel die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. So sehr man für die Ausweitung des bürgerlichen Wirkungskreises eintritt, fühlt man sich unter solchen Umständen zu der Anregung geneigt, dass der Staat über Vorschlag des Schuldirectorats durch seine Organe die Familienverhältnisse erhebe und darnach amtshandle. Vielleicht würde hierdurch die Objectivität besser gewahrt und speciell dieses wichtige Bessort der Armenpflege dem parteipolitischen Getriebe entzogen werden. Die Vorenthaltung eines Mittellosigkeitszeugnisses macht sich auch bei den Hörern der Hochschulen, der Handelsakademie und des Conservatoriums fühlbar, weil sie in Ermangelung eines solchen des Genusses eines Stipendiums entbehren müssen. Habe ich doch selbst einmal zugunsten eines jüdischen Universitätshörers bei einem antisemitischen Armenrathe interveniert, der da meinte: „Die Juden nehmen zumeist die Beneficien der Schulgeldbefreiung für sich in Anspruch, während die Christen die Steuerlasten zu tragen haben/ Es war vergeblich, in diesem Falle den Mann aufzuklären, dass ein Stipendium die Steuer gar nicht tangiere, sondern auf Grund einer Privat Stiftung bestehe. Er wollte auch gar nicht aufgeklärt sein, denn das Princip, den jüdischen Unbemittelten das Fortkommen noch mehr zu erschweren, ist das leitende Motiv. Der Obmann des Leopoldstädter Armenrathes, Ferdinand L. Lichtblau, von den Liberalen zu dieser Stellung einst berufen, hat die Wandlung seiner politischen Gesinnung nach berühmtem Muster rasch vollzogen und amtiert im unverfälschten Sinne der christlich-socialen Partei. Ganz nach demselben Vorbilde und in der gleichen rücksichtslosen Weise, wie die Majorität des Gemeinderathes in die Carriere der jüdischen Lehrer und städtischen Beamten hemmend

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