Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 14 (1902)
- Issue
- 2 (2.1902)
- Date
- 1902-02-01
- Page
- Seite 15 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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15 wird, welche wissen, dass nur der als Richter über andere gesetzt zu werden verdient, der keine andere Rücksicht kennt, als die auf seine Pflicht, auf sein Gewissen, der seine Ueberzeugung ebensowenig beugt, als er die Ueberzeugung anderer zu beugen gewillt ist. Wer treu bleibt sich selbst, bleibt es anderen, und diese Treue hielt der Verewigte seiner eigenen Schöpfung, der „Oesterreichisch-Israelitischen Union". Als jugendlicher Jurist hat er geholfen, die „Oesterreichisch-Israelitisehe Union" zu begründen und bis fast an sein Lebensende gehörte er ihrem Vorstande an — nur kurze Zeit hatte die „Union" die Ehre, ihn unter ihre Ehrenmitglieder zu zählen. Ob die Zeiten trübe waren, ob ein Sonnenstrahl in das Dunkel unserer politischen Verhältnisse fiel, seine Arbeitslust, sein Vertrauen in eine bessere Zukunft wankten niemals. Diese ausgeglichene Stimmung, das Gleichgewicht seiner Seele konnte nur durch ein grosses Unrecht gestört werden. Dann aber schäumten die Wogen seiner Empörung gegen jedermann auf, in wessen Lager immer das Unrecht verübt wurde. So sehr er aber alles Unrecht hasste, er konnte nicht leicht sich entschliessen, jemanden desselben zu zeihen, so lange noch ein Umstand zu dessen Gunsten sprach. Er hielt sich auf der Sonnenseite der Jurisprudenz, die dem jüdischen Wesen so entspricht, er war von Beruf Richter, aber er war nicht von Beruf ein Ankläger. Auch im politischen Leben hörte er nie auf, ein Mann des Gesetzes zu sein. Die Gesetzmässigkeit in der Verfolgung des politischen Zieles, im Kampfe um die politischen Rechte war ihm oberster Grundsatz. Im privaten Verkehre von der grössten Bescheidenheit und Liebenswürdigkeit, Hess er gar nicht den des Widerspruches ungewohnten Bureaukraten erkennen. Von eigenem Urtheile über Menschen und Dinge, sowie über alle Fragen der allgemeinen Bildung, liess er trotzdem sich überzeugen, wenn die Gegengründe ausreichend waren, wie eine harmonische Natur, Motive aller Art vereinigend und verarbeitend. So stand er vor unseren Augen, als ein rascher Tod ihn uns entrissen. Nun liegt das Lebensbild abgeschlossen vor uns, ein flammender Protest gegen alle jene, welche den Bekennern der jüdischen Confession die Eigenschaften absprechen wollen, die zum Richteramte nothwendig sind, ein noch energischerer Protest gegen diejenigen, welche glauben, dass man diese Eigenschaften durch Verleugnung seiner Eigenart erwirbt oder erwerben soll. Ein Mann „integer vitae scelerisque purus", „frei von Falsch und unreinem Streben," zeugte er für uns durch seinen ganzen Lebenslauf. Dies ist ein Trost im Schmerze, und indem wir ihm zurufen : „Have pia anima, sei gegrüsst, Du fromme, Du treue Seele!* wollen wir uns geloben, in seinem Sinne weiter zu wirken.