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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1902-02-01 · 2 (2.1902) · p. Seite 13

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
14 (1902)
Issue
2 (2.1902)
Date
1902-02-01
Page
Seite 13 (sequence 13)
Language
German
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13 Wir müssen ja den Kaufleuten Dank wissen, dass sie uns die Ware billiger verschaffen, sie stehen auf Seite der Consumenten, die ja sozusagen auch Menschen sind! Noch eine dritte Frage : Die Frage des Zwischenhandels. Ich habe schon vorhin von Korn wueher gesprochen, das war das Verfahren, auf Märkten zu billigen Preisen Korn aufzukaufen, um es dann zu höheren Preiseu zu verschleissen. Die Turnierregeln schlössen solche Personen vom Turnier aus; auch deutsche Ritter haben dies also gethan. Der Talmud verbietet es ganz decidiert; er schreibt im Falle der Hungersnoth vor, nicht mehr aufzuspeichern als der Betreffende selbst für ein Jahr braucht, das andere hat er zu verkaufen. Welche Stellung aber die kaufmännische Ehre in dem Syste.n der jüdischen Ethik erinnert, lehrt ein einziges Beispiel, das Gebot, dass der Kaufmann vor allem richtiges Mass gebe. Ich citiere ein Gebot, das Ihnen allen aus dem Neuen Testamente bekannt ist: Dein Ja sei Ja, Dein Nein sei Nein. Sie sehen, dieses wichtige Gebot wird aus einer Vorschrift hergeleitet, die nur dem Kaufmanne gilt. Hier und in vielen anderen Fällen wird die kaufmännische Ehre zur Grundlage gewählt. Ich betone bei dieser Gelegenheit, dass gerade im Handel und Wandel verboten ist, einen Unterschied zu statuieren zwischen Jude und Nichtjude. Wenn ich heute einen Andersgläubigen verleiten will zu etwas, was verboten ist, so begehe ich einen Fehltritt, im Sinne des biblischen Gebotes, und in einem alten Sittenbuche heisst es, und das ist sehr bemerkenswert, wenn ein n i c h t jüdischer Kaufmann uns sieht und frägt, wer im Orte creditwürdig ist und wer nicht, so sind wir verpflichtet, selbst zum Schaden des Glaubensgenossen, die Wahrheit zu sagen. Vor einiger Zeit haben zwei Rechtsgelehrte, Dr. Steinbach, österreichischer Senatspräsident, und ein Berner Rechtslehrer, Professor Philipp S o t m a r über die Frage geschrieben, wie weit Moral über Rechtsatiwendung zu gelten habe. Ich habe versucht, hier festzustellen, dass schon der Talmud über diese Frage das wertvollste Material enthält. Zum Schlüsse noch eine kleine Geschichte. Der Talmud erzählt von einem reichen Freunde, der den anderen besucht; er wundert sich, wie sparsam und knapp der Haushalt geführt wird. Er erhält zur Antwort: Ja, lieber Meister, Ihr Gelehrten geltet der Welt durch Euer Wissen, aber wir jüdischen Kaufleute gelten nur dann, wenn wir Geld haben. Das Schicksal des Volkes Israel hat es ihm gleichsam als Losungswort aufgedrungen. Der Jude gilt nur dann, wenn er und so lange er Geld hatte. Und dass trotz dieses Zwanges, dass aus allen diesen Mühen und Kämpfen der jüdische Kaufmann seinen Ehren-

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