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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-11-01 · 11 (11.1901) · p. Seite 21

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
11 (11.1901)
Date
1901-11-01
Page
Seite 21 (sequence 21)
Language
German
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— 21 — einer Mumie vollbrachten Ritualmord bei : „Wir sind mit dieser Aufklärung zufrieden." r: * Vor dem Strafrichter der Abtheilung VIII des Teplitzer k. k. Bezirksgerichtes hatte sich am 27. September Katharina Burghard, früher Dienstmädchen bei den Eheleuten Ludwig und Marie Steiner in Kosten zu verantworten, weil sie ihre Dienstgeber fälschlich beschuldigte, dass sie sie schlachten und kalt machen wollten. Nachdem die Zeugen bestätigten, dass Katharina B u r g h a r d diese Beschuldigung thatsächlich vorgebracht hat, jedoch hierbei bemerkten, dass dus in Kosten allgemein für einen Unsinn gehalten wird und dass man allgemein über diese Beschuldigung nur lacht, wurde Katharina Burghard der Uebertretimg gegen die Sicherheit der Ehre schuldig gesprochen und zu fünf Tagen Arrest verschärft mit einer Faste verurtheilt. * Die Ermordung des Gymnasiasten Winter, dessen Leiche seinerzeit gänzlich zerstückelt in einem Sumpfe nächst der westpreussischen Stadt Könitz gefunden wurde, hat bekanntlich eine wilde, auf der Ritualmordlüge aufgebaute Agitation hervorgerufen. Die Vorgänge in Könitz, wo die Bevölkerung durch gewissenlose Hetzer mit allen erdenklichen Lügen und Verdächtigungen zu schweren Ausschreitungen getrieben wurde, haben die Aufmerksamkeit der ganzen Welt gefesselt. Die grosse Reihe von Meineidsprocessen, die sich im Anschlüsse an die Morduntersuchung dort und anderweitig abspielten, gab ein trauriges Bild kaum für möglich gehaltener Culturzustände in einem Rechtsstaate. Jetzt endlich, nach mehr als zwei Jahren, hat die oberste westpreussische ärztliche Behörde für diese Sache das Wort ergriffen und durch ein abschliessendes Gutachten die wahnwitzige Mär, als wäre an dem Gymnasiasten W i n t e r ein Ritualmord begangen worden, widerlegt. Die Obermedicinalbehörde wurde erst über einen Antrag der wegen Beleidigung der Behörden angeklagten antisemitischen „Staatsbürger-Zeitung" zu diesem Gutachten aufgefordert; wäre es früher erflossen, so wäre vielleicht manches ungeschehen geblieben, was über einen Theii der Konitzer Bevölkerung schweres Unglück gebracht hat. Das Medicinal-Collegium der Provinz Westpreussen besteht aus folgenden hervorragenden Persönlichkeiten: Präsident: Oberpräsident Staatsminister Dr. v. G o s s 1 e r, Stellvertreter : Oberpräsidialrath von Barnekow, Mitglieder: Regierungs- und Medicinalrath Dr. Bornträger, Medicinalrath Dr. Kroemer, Professor Dr. Barth, Oberarzt der chirurgischen Abtheilung des Stadtlazarethes in Danzig, Professor Dr. V a 1 e n t i n i, Chefarzt der inneren Abtheilung des Diaconissen - Krankenhauses, Veterinärassessor Preusse, pharmaceutischer Assesor Helm. Das Gutachten besagt : Ernst Winter ist nicht durch den sogenannten „Schächtschnitt" getödtet worden. Die völlige Blutleere des entseelten Körpers ist vom medicinischen Stand-

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