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Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-11-01 · 11 (11.1901) · p. Seite 12

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Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
11 (11.1901)
Date
1901-11-01
Page
Seite 12 (sequence 12)
Language
German
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— 12 — meindewahlreform auch für die Landtagswahl von grosser Bedeutung ist. So sind nach der neuen Gemeindewahlordnung die Geistlichen der anerkannten christlichen Gonfessionen ohne Rücksicht darauf, ob sie in der Seelsorge beschäftigt sind oder nicht, sämmtlich im zweiten Wahlkörper wahlberechtigt und haben dadurch auch die Wahlberechtigung für d^n Landtag. Gerade diese Wäl.lerclasse spielt in der Inneren Stadt eine grosse Rolle, weil die Zahl der Geistlichen, welche sich in den Klöstern und Stiften aufhalten, sehr erheblich ist. Bei der letzten Gemeinderathswahl aus dem zweiten Wahlkörper wurde man durch einen Nachtrag zur Wählerliste überrascht, welche hundert Geistliche enthielt, die auch thatsächlich zugunsten der christlich-socialen Partei den Ausschlag gaben. Hätten die ungarischen Juden, welche in der Inneren Stadt sehr zahlreich vertreten sind, rechtzeitig die Staatsbürgerschaft und damit das Wahlrecht erwirkt, so wäre eine Eroberung der sechs Mandate nicht möglich. Es ist sonach durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Indolenz der ungarischen Juden daran schuldträgt, wenn den Antisemiten die Mehrheit im Niederösterreichischen Landtage für weitere sechs Jahre erhalten bleibt. Nun erklären aber viele ungarische Juden, dass sie ihr ungarisches Staatsbürgerrecht nicht aufgeben wollen, weil derzeit die dortigen Verhältnisse so überaus günstig seien. Ich will nicht näher untersuchen, ob nicht schon die gegenwärtigen Reichstagswahlen, welche eine Niederlage der Fraction Tisza und eine sehr erhebliche Verstärkung der agrarischen Elemente der liberalen Partei gebracht haben, Symptome einer Aenderung im ungünstigen Sinne enthalten. Wenn aber einmal thatsächlich „reine Wahlen" in Ungarn stattfinden würden, das heisst, wenn an Stelle der bisher öffentlichen Abstimmung die geheime Abstimmung treten und der Missbrauch beseitigt würde, dass alle Wähler in einen Hauptwahlort kommen müssen, in welchem sie allen erdenklichen Beeinflussungen ausgesetzt sind, dann würde sich wahrscheinlich zeigen, dass die eigentliche Volksstimmung in Ungarn ebenso stark antisemitisch ist, wie in Oesterreich. Ungarn hatte ja den ersten Ritualmord-Process. In Ungarn haben die Istoczy und Onoily zuerst die Judenhetze gepredigt; der ungarische Antisemitismus begnügt sich nicht mit Schimpfreden, sondern ist roher und gewalttätiger, als der anderer Länder. Die Ausländer-Eigenschaft hat aber auch schwere wirtschaftliche Nachtheile für die ungarischen Juden. Manche Berufe sind ihnen dadurch verschlossen und ist diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass nach der oben citierten Gesetzesstelle die Heiniatsberechtigung erst dann erworben werden kann, wenn der Gesuchswerber zehn Jahre nach erlangter Eigenberechtigung in Wien seinen Wohnsitz hat. Es kann sohin der junge Mann vom vollendeten 24. bis zum vollendeten 34. Lebensjahre, also gerade in der Zeit, in welcher er seinen Beruf wählt, die Heimatsberechtigung und das Staatsbürgerrecht nicht erwerben und wird

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