Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 11 (11.1901)
- Date
- 1901-11-01
- Page
- Seite 13 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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— 13 — es seinem Vater wenig Dank wissen, dass er ihm durch eine leichtfertige Unterlassung in seinem Fortkommen Schaden zufügte. Das Zoll- und Handelsbündnis zwischen Oesterreich und Ungarn ruht bekanntlich auf sehr schwankender Grundlage. Es ist nun eine alte Erfahrung, dass, wenn Verbündete auseinandergehen, aus den früheren Verbündeten Gegner werden. Auf das gekündigte Zoll- und Handelsbündnis folgt gewöhnlich ein Zoll- und Handelskrieg, der dabei entwickelte Chauvinismus zeitigt Uebergriffe, die Uebergriffe führen zu Repressalien und diese treffen gewöhnlich in erster Linie die Juden, indem man sehr gerne eine scheinbar allgemeine Massregel trifft, die sich in der Praxis speciell gegen die Juden richtet. Zu den wirtschaftlichen Nachtheilen gehören auch die Erschwerungen des Militärdienstes durch Assentierung in entfernten Orten und durch Einreihung in ungarische Regimenter, die Schwierigkeiten bei der Eheschliessung, die Möglichkeit der Abschaffung aus Oesterreich bei der Verurtheilung wegen gewisser, an sich unbedeutender Delicte u. s. w. Ueberdies ist aber nachdrücklich hervorzuheben, dass die ungarischen Juden, welche sich so viel auf ihr Magyarenthum einbilden, zumeist eigentlich gar keine ungarischen Staatsbürger sind. Nach dem Gesetzartikel 50 vom Jahre 1879 verliert derjenige seine ungarische Staatsbürgerschaft, welcher zehn Jahre im Auslande gelebt und während dieser Zeit nicht in Ungarn Steuern bezahlt oder seine Staatsbürgerschaft durch ausdrückliche Reclamationen aufrecht erhalten. Nachdem dies wohl sehr wenige der in Wien wohnenden sogenannten ungarischen Juden gethan haben dürften, sind dieselben weder ungarische, noch österreichische Staatsbürger, sondern heimatlose Juden. Welche Gonsequenzen dieser Zustand haben kann, beweisen die Einwanderungsverbote im freien Amerika und die ähnlichen Bestrebungen, welche derzeit in England zutage treten, beweisen die seinerzeitigen Bismarck'scben Ausweisungen zahlreicher Juden aus Posen, welche durch lange Jahre in Preussen ansässig gewesen waren. Alle diese Massregeln und Bestrebungen zeigen, welche ausserordentliche Bedeutung die Unterscheidung zwischen inländischen und ausländischen Juden plötzlich und unversehens erlangen kann. Ich glaube, Ihnen die Wichtigkeit dieser Angelegenheit, so weit dies in einem kurzen Vortrage geschehen kann, hier zur Genüge dargethan zu haben. Es ist Pflicht und Schuldigkeit alier Anspruchsberechtigten, von den humanen Bestimmungen des neuen Heimatgesetzes Gebrauch zu machen. Unterlassen sie dies, dann laufen sie Gefahr, dass dieses furchtbare Versäumnis früher oder später für sie oder ihre Kinder von verhängnisvollen Folgen begleitet ist. Wer es so leicht hat, seine Lage zu ändern und lediglich aus Bequemlichkeit in dem Zustande der Heimatlosigkeit und völligen politischen Rechtlosigkeit verharrt, verdient eigentlich kein besseres Los.