Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 11 (11.1901)
- Date
- 1901-11-01
- Page
- Seite 11 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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— 11 — rath gelang, in einer vielbeschäftigten Sitzung einem jüdischen Bewerber zur Aufnahme zu verhelfen. Im Amtsblatte der Stadt Wien, in welchem sonst immer derartige Verleihungen unter voller Namensnennung des Bewerbers publiciert werden, wurde in diesem Falle der altpatriarchalische Vorname des Betreffenden nicht ausgeschrieben und das Geschehnis nur durch Aufnahme des Anfangsbuchstaben verzeichnet, damit den Parteigängern nicht Gelegenheit zu Recriminationen geboten werde. Das neue Heimatsgesetz enthält die Bestimmung, dass die Aufnahme in den Heimatsverband demjenigen österreichischen Staatsbürger nicht versagt werden kann, welcher nach erlangter Eigenberechtigung durch zehn der Bewerbung um das Heimatsrecht vorausgehende Jahre sich freiwillig und ununterbrochen in der Gemeinde aufgehalten hat. Eine analoge Bestimmung enthält der § 5 des Gesetzes über die für die Ausländer nothwendige Zusicherung der Aufnahme in den Heimatsverband. Diese letztere Bestimmung ist für die Wiener Judenschaft von umso grösserer Bedeutung, als ein grosser Theil derselben nicht nur der Heimatsberechtigung, sondern auch der österreichischen Staatsbürgerschaft entbehrt. Das hat zur Folge, dass dieser grosse Theil der Wiener jüdischen Bevölkerung sich im Zustande völliger politischer Rechtlosigkeit befindet und weder actives noch passives Wahlrecht, noch das Recht der Mitgliedschaft an politischen Vereinen besitzt. Wenn die ungarischen Juden, deren Familien oft seit vielen Jahrzehnten in Wien ansässig sind, sich rechtzeitig um die Erlangung des Staatsbürgerrechtes bekümmert hätten, so wären vielleicht die Zustände in Wien nicht so weit gediehen. Der Indolenz der ungarischen Juden haben wir es zu danken, dass ein Lueger die Leopoldstadt im Niederösterieichischen Landtage vertritt, und dass Strobach als Landtags-Abgeordneter des Bezirkes Aisergrund den Posten eines Landmarschall-Stellvertreters bekleidet. Eine Vergleichung der Listen der Cultussteuerträger mit der Liste der Reichsrathswähler ergab, dass in der Inneren Stadt ca. 800, in der Leopoldstadt ca. 1200 und am Aisergrund ca. 600 Gultussteuerträger in den Verzeichnissen der Reichsrathswähler nicht enthalten sind. Redner bespricht nun die Parteiverhältnisse im Niederösterreichischen Landtage und führt aus, dass die Ghristlich-Soeialen, deren Majorität in dieser Körperschaft nur wenige Stimmen beträgt, in der Provinz eine Reihe von Mandaten verlieren und dadurch auch der Majorität verlustig gehen werden. Dr. Lueger schmeichelt sich aber mit der Hoffnung, diese Verluste durch den Gewinn der sechs Mandate, welche die Innere Stadt Wien für den Landtag vergibt, auszugleichen, und dadurch seiner Partei die Mehrheit im Landtage zu erhalten. Diese Hoffnung ist deshalb nicht ganz unberechtigt, weil die österreichischen Landtagswahlordnungen auf den Gemeindewahlordnungen beruhen und demnach die zugunsten der christlich-socialen Partei geschaffene letzte Ge-