Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 11 (11.1901)
- Date
- 1901-11-01
- Page
- Seite 10 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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— 10 — mussten, dass der Gesuchswerber selbst oder seine Kinder und Kindeskinder früher oder später einmal der Gemeinde zur Last fallen könnten. Die verhängnisvollen Zustände, welche aus dieser ablehnenden Haltung den Gemeindevertretungen entstanden, sind bekannt. Man denke an die Greuel des Schubwesens, an das schwere Unrecht, welches darin gelegen war, dass jemand, der seine Arbeitskräfte an einem Orte verbraucht hatte, wenn er alt und kraftlos geworden war, an die entfernte sogenannte Heimatsgemeinde abgeschoben wurde, in welcher ihn niemand kannte und deren Sprache er vielleicht gar nicht verstand. Das Verhältnis der Ortsangehörigen zu den Gemeindefremden gestaltet sich immer ungünstiger. Was speciell die jüdische Bevölkerung betrifft, so wurde dieses an sich so ungünstige Verhältnis noch dadurch beeinflusst, dass dieselbe zur Einwanderung in die Grossstadt sehr geneigt ist, in welcher sich die unmittelbare Wirkung des Antisemitismus nicht so fühlbar macht. Dazu kommt, dass die Tendenz der jüdischen Wanderbewegung wie in früheren Jahrhunderten von Westen nach Osten, im gegenwärtigen Zeitpunkte von Osten nach Westen gerichtet ist, Während in der liberalen Aera in Wien bei Verleihung des Heimatsrechtes und des Bürgerrechtes Juden und Christen mit gleichem Masse gemessen wurden, war in der antisemitischen Aera die Erwerbung des Heimatsrechtes für jüdische Gesuchssteiler geradezu unmöglich. Aus meiner Praxis als Bezirksrath der Inneren Stadt ist mir bekannt, dass die übeinstimmend befürwortenden Voten der Polizeidirecüon und des Bezirksrathes gänzlich unberücksichtigt blieben, wenn der Bewerber um die Zuständigkeit ein Jude war. Ein jüdischer Industrieller, welcher wegen seiner Verdienste um die Hebung der Industrie durch die Verleihung des Franz Josephs-Ordens ausgezeichnet wurde, erhielt wenige Tage später seitens der Gemeinde Wien die Erledigung, dass seinem Gesuche um Verleihung der Zuständigkeit keine Folge gegeben werden könne. Ein anderer Gesuchssteiler wurde abgewiesen, obwohl er iu Wien geboren war, in Wien die Volksschule, das Gymnasium und die Universität absolvierte, hier das Doctorat erlangte und dem Staate als Rechtspraktikant unentgeltliche Dienste geleistet hatte. Anlässlich einer projectierten Ehrung Sonnenthals waren die clericale und die sogenannte deutsch-nationale Fraction des antisemitischen Bürgerclubs in einen edlen Wettstreit gerathen. Die „Deutsch-Nationalen" sagten: Einem Juden dürfe das Bürgerrecht nicht verliehen werden. Die Glericalen hingegen erklärten, es sei unmöglich, dass ein Jude die Salvator-Medaille, die Medaille des Erlösers trage. Schliesslich behielten beide Theile recht. Der berühmte Tragöde bekam weder das Bürgerrecht noch die Salvator-Medaille. Ein einzigesmal ist es vorgekommen, dass es einem Stadt-