Mannheim
Compact Memory

Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union · 1901-11-01 · 11 (11.1901) · p. Seite 8

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
Volume
13 (1901)
Issue
11 (11.1901)
Date
1901-11-01
Page
Seite 8 (sequence 8)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9756662-9602173-9602374--0211-9602382
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

die Katostrophentheorie resp. die Verelendung der Massen als Programmpnnkt nicht verschwinden dürfe, dass aber damit nicht gesagt sei, dass es gegen jene Verelendung keineAbwehr geben könne. DieseAbwehr sowohl gegenüber x\ngriffen auf das Judenthum als gegenüber der Verelendung unseres Rechtes zu schaffen und aufrecht zu halten, ist unser Bestreben. Ich glaube, dass auch die Zionisten couragiertester Couleur ebenso gut wie alle anderen Juden in unserer Mitte Platz finden, wenn sie auch sonst jede positive, von anderer Seite kommende Action, selbst in der Abwehr, bekämpfen. Denn so lange es den Zionisten beschieden ist, den ihnen ungastlichen Boden zu verlassen und sie nun einmal hier weilen müssen, so lange wird ihnen auch der Schutz, den wir ihnen gegen hier erlitteens Unrecht angedeihen lassen, willkommen sein. So hoffe ich denn, dass jeder österreichische Jude, welcher Richtung er immer angehören mag, sich unserer Corporation anzuschliessen für verpflichtet halten wird. Jede politische oder religiöse Anschauung soll und muss in unserer Corporation ihren Platz finden. (Lebhafter Beifall.) In diesem Sinne hoffen wir, dass besonders die löblichen Cultusgemeinden sich für uns einsetzen und auf ihre Angehörigen einwirken werden, damit diese uns als Mitglieder beitreten. An unsere jetzigen Mitglieder richte ich aber schon jetzt den Appell, energisch für uns zu agitieren und Mitglieder zu werben. Wenn jedes unserer Mitglieder, deren wir schon fast 5000 zählen, es als Ehrensache auffasst, uns auch nur ein einziges Mitglied neu zuzuführen, so wäre unsere Mitgliederzahl verdoppelt und wir könnten auf eine Zahl von 10 000, fürwahr ein stattliches Gefolge, blicken, das unseren Bestrebungen erst den rechten Nachdruck zu geben in der Lage sein wird. Und so bitte ich Sie, meine sehr geehrten Herren, noch einmal um Ihre thatkräftige Unterstützung, Ihr Vertrauen und Ihre gütige Nachsicht. Möge es mir vergönnt sein, eine neue erspriessliche Aera zu inaugurieren, damit der Verein auch unter meiner Leitung sich meiner verehrten und aufopferungsvollen Vorgänger würdig erweise. (xAahaltender stürmischer Beifall.) Das neue Heimatsgesetz und seine Bedeutung für die Juden. Vortrag des Hof- und Gerichts-Advocaten Dr. Oscar Hein. Zu den vielen Guriositäten der Rechtsentwicklung im Reiche der Unwahrscheinlichkeiten gehört auch die Geschichte des österreichischen Heimatsrechtes. Zu der Zeit, in welcher Oesterreich ein rückständiger Agriculturstaat mit überwiegend sesshafter Bevölkerung und geringer Wanderbewegung war, war die Erwerbung des Heimatsrechtes verhältnismässig leicht. Die theresianische Gesetzgebung, die Gesetze der Jahre 1804-, 1849 und 1859 kannten eine Erwerbung des Heimatsrechtes durch zehnjährige, beziehungs-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.