Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 11 (11.1901)
- Date
- 1901-11-01
- Page
- Seite 4 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Im ganzen Parlamente sitzen, glaube ich, nicht fünf bürgerliche, von den Städten oder Landgemeinden gewählte jüdische Abgeordnete. Wenn dann die Juden auf Basis ihrer Studien und ihres Bildungsgrades in die wenigen übrigbleibenden freien Berufe im verhältnismässigen Masse gedrängt werden, dann wird von Ueberwuchern gesprochen, um den hässlichen Concurrenzkampf zu beschönigen. Sollen sie etwa als Advocaten, Kaufleute sich nicht mühsam ernähren oder als Börseaner nicht verhungern dürfen? Wenn wir nun Freiheit von jeder anständigen politischen Partei beanspruchen und wenn wir fordern, dass Religion nicht nur als Privatsache aufgefasst, sondern respectiert und nicht zu politischen uwecken missbraucht werde (lebhafter Beifall), mit umso grösserer Berechtigung dürfen wir es vom Staate, als dem obersten Hüter jener sanktionierten und beschworenen Gesetze, erwarten, allen Staatsbürgern ohne Unterschied des Glaubens die vollste Gleichberechtigung zu O O siehern. Wir brauchen jenen Elementen, die es mit ihren Ehrbegriffen vereinbar halten, unsere Fahne heute in den Zeiten der Bedrängnis und gemeinster, grundloser Verdächtigung feige zu verlassen, um ohne Ueberzeugung sich öffentlich angeblich zu einer anderen Religion aus Zweckmässigkeitsgründen zu bekehren, wahrlich keine Thräne nachzuweinen. (Lebhafte Zustimmung.) Im Gegentheil! Ich für meine Person wäre sogar froh, wenn noch mehr solcher unsicherer Cantonisten aus unseren Reihen versehwinden würden, nachdem wir heute charakterfester und verlässlicher Mitstreiter bedürfen. Wir überlassen dieses faule Holz mit Freuden denen, die daraus acquisitionswerte Mitarbeiter wählen und diesen wohl Titil, aber keinen Charakter verleihen können. (Lebhafter Beifall.) Wem „Los vom Rom" nicht recht ist, weil hier Religion thatsächlich oft in hässlichster Weise zu politischen Zwecken missbraucht wird, dem sollte auch „Los von Juda" nicht billig sein. Erst in letzter Zeit haben wir wieder ein Pröbchen erlebt, wie es mit der Gleichberechtigung der Confessionen in praxi aussieht, indem der Zugehörigkeit eines Vormundes zum speciellen jüdischen Glauben eine Bedeutung beigelegt wurde, die im umgekehrten Falle, wenn der Vormund Christ und das Mündel Jude gewesen wäre, gewiss keine Gerichtsstelle vorzubringen gewagt haben würde. Wir dürfen uns keinem Zweifel hingeben, dass die allgemeine und sichtliche Reaction heute relativ und absolut weit ärger ist als in jener Epoche, die der Schaffung der Staatsgrundgesetze vorausgieng. Denn damals waren nur die Regierung und die Behörden rückschrittlich und jeder Freiheitsbestrebung abhold, ja durch das Concordat zur Proselytenmacherei moralisch mehr oder weniger verpflichtet, während alle Bevölkerungssehichten, die nur halbwegs auf Gesittung und Intelligenz Anspruch machten, von Freiheit sbestrebungen, sowie von Toleranz erfüllt waren. Heute sind es neben den Behörden, für die die Staatsgrundgesetze, soweit sie auf uns Bezug haben, nur allzu oft ein leeres Stück Papier sind, grosse, und nicht gerade die ungebildeten Schichten der Bevölkerung, die in den gemeinsten Schlagworten des Glaubens- und Rassenhasses von berechnenden Demagogen eingefangen sind und die niedrigsten Beschimpfungen gegen uns wagen dürfen. Die gewissen Berufungen,