Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Journal
- Monatschrift der Oesterreichisch-Israelitischen Union
- Volume
- 13 (1901)
- Issue
- 11 (11.1901)
- Date
- 1901-11-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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ein Menschenalter dahingegangen ist, seitdem durch die Staatsgrundgesetze die Gleichberechtigung der Confessionen gewährleistet wurde, dass wir noch immer um unsere-primitivsten Eechte kämpfen müssen. Unsere Glaubensgenossen haben ihren Patriotismus wahrlich mehr wie irgendein Stamm oder eine Confession bethätigt, schon bevor sie die Liebe zur Scholle haben, durften, deren Besitz jahrhundertelange Vergewaltigung ihnen verwehrt hatte. Inmitten des lauten hasserfüllten Kampfes, den wir noch immer im täglichen Leben mitmachen müssen, sprechen die stummen Gräber, welche die für ihr österreichisches Vaterland gefallenen jüdischen und christlichen Krieger friedlich nebeneinander bergen, wohl die beredteste Sprache. Angesichts dieser traurigen Verhältnisse war es nun ein Gebot der Xothwendigkeit, dass die „OesterreichischrIsraelitische Union" sich der missachteten Eechte ihrer'Glaubensgenossen annahm und auf das Gebiet des Rechtsschutzes ihre Hauptthätigkeit verlegte, die denn auch allseits die berechtigte Anerkennung gefunden und dem Vereine jene grosse Anzahl von Mitgliedern zugeführt hat. Gestatten Sie, meine Herren, einige Worte mit Bezug auf die Bezeichnung „politischer Verein", die wir führen, obwohl ich weiss, dass ich bei Ihnen allen und den gesammten Vereinsmitgliedern, welcher Richtung sie auch angehören mögen, die unbedingte Zustimmung voraussetzen darf. Durch das Vereinsgesetz und unseren Zweck bedingt, musste diese Corporation als politische Vereinigung gegründet und als solche muss sie auch weitergeführt werden. Was nun aber die politischen Bestrebungen unserer Vereinigung anbelangt, so fühle ich mich verpflichtet,, über unsere diesbezügliche Auffassung keine Unklarheit walten zu, lassen. Unsere politische Bethätigung soll nicht etwa irgendeiner von den Mitbürgern anderer Confessionen verschiedenen Sonder r bestrebung auf Grund confessioneller Zusammengehörigkeit gelten; gewiss nicht, und ich erkläre ausdrücklich, dass, so ehrenvoll Ihre Berufung für mich war, ich dieselbe doch nicht angenommen hätte, wenn dieses Princip mir nicht ausschliesslich zur Richtschnur dienen dürfte. Ich bin der Ansicht, dass bei der Verschiedenartigkeit der einzelnen Gebietstheile unserer Monarchie die daselbst wohnenden Juden jenen politischen Anschauungen huldigen und jener politischen Partei angehören mögen, die ihnen als die richtigste erscheint, vorausgesetzt,, dass darin uns Juden die vollste Gleichberechtigung und dieselbe Achtung wie den.anderen Mitgliedern gewährleistet ist, und dass Confession oder Rasse — um mich dieses traurigerweise heute modernen Ausdruckes zu bedienen — keine Rolle spielt. In welcher Partei dies der Fall ist — ob überhaupt noch — dürfte angesichts des Umstandes, dass die Programme unserer politischen Parteien sowohl durch Betonung als auch durch weises Verschweigen des Antisemitismus an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen, unschwer zu ermitteln sein. Meine Herren! Ich glaube, dass es wohl keiner ausdrücklichen Directive bedarf, um uns eine passive politische Rolle als die einzig richtige vorzuschreiben, wenn wir jenes wichtigste Correlat eines jeden auf Gesittung Anspruch machenden Parteiprogrammes vermissen. Ich bekenne auch aufrichtig, dass ich überhaupt unsere Betheiligung gar